Getrocknete Steinpilze mit unzulässigen Nikotin

Getrocknete Steinpilze mit unzulässigen Nikotin-Rückständen aus dem Verzehr genommen

Lebensmittelüberwachungsbehörden haben das weitere Inverkehrbringen der betroffenen Ware unterbunden

Wie das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum am Donnerstag (13. November) mitteilte, sind getrocknete Steinpilze bei Rückstandsuntersuchungen in den Fokus der Beanstandung geraten. Im Zuge eines ungewöhnlichen Schwerpunktprogramms wurden 26 Proben unterschiedlich kleingeschnittene, getrocknete Steinpilze von verschiedenen Betrieben untersucht. Bei allen Proben war Nikotin festzustellen. Bei 22 Steinpilzproben lag der Nikotingehalt über der für getrocknete Pilze berechneten zulässigen Rückstandshöchstmenge von 0,45 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg). Bei anderen Pilzarten (u. a. getrocknete Pfifferlinge, Mu-Err-, Shiitake- und Austern-Pilze) wurden 15 Proben untersucht, dort war kein Nikotin nachweisbar.

Das gesundheitliche Risiko für Verbraucher, die derart belastete Ware einmalig oder gelegentlich verzehren, wird von den Sachverständigen als gering eingeschätzt, da – selbst von den getrockneten Steinpilzen mit dem höchsten Gehalt – beträchtliche Mengen verzehrt werden müssten. Aufgrund ihres intensiven Aromas werden getrocknete Steinpilze üblicherweise in kleineren Mengen beispielsweise in Suppen und Soßen verwendet.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg sind informiert und haben das weitere Inverkehrbringen der betroffenen Ware unterbunden. Nach derzeitigen Erkenntnissen stammt zumindest ein Großteil der Ware aus China. Derzeit ist noch unklar, ob es sich um eine unabsichtliche Verunreinigung oder eine bewusste Anwendung eines insektizid wirkenden Nikotinpräparates handelt. Als Folge der Untersuchungsbefunde wurden Schritte eingeleitet, die zu einer Minimierung der Gehalte und damit zu einer Verbesserung der Belastungssituation führen sollen.

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