Sichere Weihnachtsbäckerei mit Kindern

Wasser und Salz, Milch und Mehl… – sichere Weihnachtsbäckerei mit Kindern

Kinder lieben Süßes und Kinder lieben Weihnachten – kein Wunder, dass sie die Vorweihnachtszeit richtig toll finden. Besonders gerne helfen sie in der Küche, wenn die Mama Plätzchen backt. Damit sie sich dabei nicht wehtun, sollten die Eltern schon vor dem Backen die größten Gefahren beseitigen, empfiehlt Susanne Woelk von der Aktion Das Sichere Haus:

„Zum Beispiel wenn Sie mit kleinen Kindern backen, sollten Sie keine Ausstechformen nehmen, weil diese scharfen Kanten doch die Kinder verletzen können. Die Kinder können aber auf der anderen Seite ganz gut mit kleinen Nudelhölzern arbeiten, das ist völlig ungefährlich und macht ja auch Spaß. Achten Sie beim Backen mit kleinen Kindern darauf, dass keine kleinen Gegenstände herumliegen, die von den Kindern verschluckt oder eingeatmet werden könnten. Dazu zählen zum Beispiel Zuckerperlen oder Nüsse.“

Wo gebacken wird, wird es heiß. Finger weg also vom Backofen:

„Backofen und Herd sind eigentlich die Hauptunfallquellen in der Küche, gerade für kleine Kinder. Deswegen ist da ganz besondere Vorsicht angebracht, zum Beispiel bei einer offenen Ofentür. Die Kinder fassen dann leicht darauf, wollen sich vielleicht auch nur abstützen und können aber dann an den Händen schwere Verbrennungen davontragen. Deswegen sollte man die Ofentür möglichst geschlossen halten, wenn man mit kleinen Kindern in der Küche backt und arbeitet.“

An einen schlimmen Unfall bei der Weihnachtsbäckerei mag niemand gerne denken. Doch im Falle eines Falles ist es gut zu wissen, dass man sich bei einem Unfall zumindest keine finanziellen Sorgen machen muss, sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft:

„Es gibt ja speziell Kinderunfallversicherungen, die das Kind – wie andere Produkte auch in der Unfallversicherung – bei Unfällen mit schlimmen Folgen schützen und mit einer Rente oder Kapitalleistung helfen. Aber speziell Kinderunfallversicherungen leisten auch zum Beispiel für kosmetische Operationen, die oft bei Brandnarben notwendig werden und die leisten dann wirklich weit über das medizinisch Notwendige hinaus für Operationen.“

Bei Kindern unter zehn Jahren sind auch Vergiftungen eingeschlossen, wenn also das Kind zum Beispiel etwas Giftiges verschluckt und dauerhafte Schäden zurückbehält. Mit den finanziellen Leistungen können spezielle teure Reha- Maßnahmen, Ausbildungen oder der behindertengerechte Ausbau der Wohnung finanziert werden.

Wer mit seinen Kindern nicht nur unfallfrei Plätzchen backen will, sondern die ganze Wohnung kindersicher machen möchte, erfährt mehr im Internet unter www.kindersicherheit.de . Dort gibt es zahlreiche Broschüren und Faltblätter, die man sich kostenlos herunterladen und ausdrucken kann. Auf der Seite www.ampelini.de können schon ganz kleine Kinder das richtige Verhalten in der Küche spielerisch einüben.

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