Nicht erst reklamieren, wenn man alles gegessen hat

Mit Rauchen ist es in Zürcher Restaurants bald vorbei – Doch welche Rechte hat man sonst als Gast in der Schweiz? Ein Rechtsanwalt und Koch gibt im Tagesanzeiger Auskunft

Ein häufiges Ärgernis sind auch lange Wartezeiten. Wie lang muss ich aufs Essen warten, bis ich das Restaurant ohne zu zahlen verlassen darf?

Bevor Sie einfach verschwinden, müssen Sie dem Wirt eine realistische Frist ansetzen. So können Sie zum Beispiel nach 45 Minuten zum Kellner sagen: «Wenn das Essen in einer Viertelstunde nicht da ist, muss ich gehen.» Wie viel Zeit man gewähren sollte, hängt von den Umständen ab. Wenn das Restaurant voll ist, muss man grosszügiger sein, als wenn in einem leeren Lokal zwei Kellner herumstehen und schwatzen. Was man bereits konsumiert hat, muss man bezahlen.

Und wenn der Kellner auch keine Zeit hat zum Kassieren? Es hält sich ja hartnäckig das Gerücht, dass man ohne zu zahlen gehen darf, wenn das Servicepersonal trotz dreimaliger Aufforderung die Rechnung nicht bringt.

Das ist ein Gastromärchen. Das Geld bleibt geschuldet. Wenn man wirklich dringend weg muss, sollte man seine Visitenkarte oder einen Zettel mit seiner Adresse hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung nach Hause schicken kann.

Lesen Sie alles über Ihre Rechte als Gast in der Schweiz im Tagesanzeiger:
http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Nicht-erst-reklamieren-wenn-man-alles-gegessen-hat/story/28939095

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