Fertigpackungen: Weniger im Produkt, weniger im Portmonee
Eichämter decken erneut massive Benachteiligung der Verbraucher auf
In vielen Produkten ist noch immer viel weniger drin, als draufsteht. Darauf haben heute erneut die Eichämter in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aufmerksam gemacht. Bei einer Schwerpunktaktion der rheinland-pfälzischen Eichbehörde im Juni 2008 hatten Metzgereien, Feinkostläden und Wochenmärkte in jedem dritten Fall die Verpackung oder das Verkaufsbehältnis mitgewogen. Auch die bundesweite Statistik der Mess- und Eichbehörden belegt wie in den Jahren zuvor, dass Kunden in vielen Fällen für Luft bezahlen. Im Durchschnitt war zum Beispiel in jeder dritten Babykost zu wenig Inhalt, bei Mineral- und Brennstoffen war jede fünfte Probe zu beanstanden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die Mess- und Eichämter zu stärken und den Sanktionsrahmen auszuweiten. Der geringe Kontrollumfang und Bußgelder von höchstens 10.000 Euro erzeugten keine ausreichende Abschreckung. Zudem müssten die Ämter öffentlich machen, welche Hersteller und Händler die Füllmengen systematisch massiv unterschreiten. „Der Umfang der immer wieder aufs Neue festgestellten Verstöße ist nicht hinzunehmen“, so Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. „Gleichzeitig zeigen die Prüfungen: Mess- und Eichämter sichern Verbraucherschutz und reduzieren die Missbrauchsgefahr.“ Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt in diesem Zusammenhang vor einer weiteren Privatisierung der Kontrollstellen. „Es besteht die Gefahr, dass das Mess- und Eichwesen dadurch unsicherer, teurer und bürokratischer wird“, kritisiert Billen.
Jede elfte Stichprobe war zu beanstanden
Wie in den vergangen Jahren stellten die Eichämter bei ihren Kontrollen Unregelmäßigkeiten fest. Nach den heute von der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen veröffentlichten Statistiken war in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2007 jede elfte Stichprobe zu beanstanden. In Rheinland-Pfalz waren im Schnitt sieben Prozent der Verpackungen nicht richtig befüllt. Im Bundesdurchschnitt ist vor allem die Beanstandungsquote bei Verpackungen ungleicher Nennfüllmenge, zum Beispiel abgepackte Putenbrust oder Käse, dramatisch gestiegen: Hier war bei jedem zwölften Produkt die Abweichung so groß, dass es nicht hätte in Verkehr gebracht werden dürfen.