Verbraucherminister warnt vor chinesischen Bonbons „White Rabbit“

Verbraucherminister warnt vor chinesischen Bonbons „White Rabbit“

Chinesischer Hersteller und niederländischer Importeur rufen Bonbons „White Rabbit“ wegen Melamingehalten zurück / Positiver Befund bei einer Packung aus dem baden-württembergischen Handel

Das baden-württembergische Verbraucherministerium warnte am Mittwoch (1. Oktober) in Stuttgart vor dem Verzehr von chinesischen Bonbons „White Rabbit“. Das Ministerium verwies dabei auf Rückrufe des chinesischen Herstellers Guanshengyuan, einer Firma in der Shanghaier Bright-Food-Group, als auch des niederländischen Ve-treibers Liroy B.V. (Link zu den Firmenrückrufen siehe Zusatzinformation). In den Bonbons wurde Melamin festgestellt. Bei dem Erzeugnis handelt es sich um Weichkaramellen (Bonbons), die zu 45 Prozent aus Milch hergestellt werden.

Das betroffene Erzeugnis wurde nach aktuellen Erkenntnissen auch in Baden-Württemberg in den Verkehr gebracht. Das Verbraucherministerium weist daher ausdrücklich auf den Rückruf der beiden Firmen hin. Verbrauchern, die dieses Erzeugnis gekauft haben, wird vorsorglich empfohlen, die Bonbons nicht zu verzehren. Das Verbraucherministerium hat sofort nach Bekanntwerden der Melaminproblematik ein breites Untersuchungsprogramm in Baden-Württemberg gestartet.

Bei dem in einer baden-württembergischen Bonbon-Probe des Produkts „White Rabbit“ gemessenen Gehalt von 152 mg/kg ist nach einer ersten vom Untersuchungsamt vorgenommenen Risiko-Abschätzung mit dem Verzehr einzelner Bonbons noch keine konkrete Gesundheitsgefahr zu befürchten.

Nach den vorliegenden Informationen wurde der Verkauf der Bonbons der Marke „White Rabbit“ gestoppt, die Süßigkeiten wurden weltweit zurückgerufen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Baden-Württemberg sind informiert und werden soweit sich noch weitere Ware von der betroffenen Charge im Handel befindet, diese aus den Regalen entfernen.

Bei Melamin handelt es sich um eine Chemikalie, die zur Kunststoffherstellung eingesetzt wird. Die Chemikalie wurde beigemischt um künstlich einen höheren Proteingehalt vorzutäuschen.

Am 30. September ist die Eilverordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel, die Milch oder Milcherzeugnisse mit Herkunft oder Ursprung in China enthalten, in Kraft getreten. Danach dürfen Lebensmittel mit einem Milchanteil von 15 Prozent oder mehr in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie Melamin in einer Menge von mehr als 2,5 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Lebensmittel aufweisen.

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