BVL schaltet Hotline und Internetseite fuer vertrauliche Hinweise frei

Buerger, Lieferanten und Mitarbeiter koennen dem Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anonym Hinweise auf Verstoesse gegen das Lebensmittelrecht geben

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Skandale in den vergangenen Wochen hat das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Internet eine Seite eingerichtet, auf der Verstoesse gegen das Lebensmittelrecht gemeldet werden koennen. Gleichzeitig hat das BVL heute eine Telefonnummer freigeschaltet, unter der der Behoerde ebenfalls Hinweise ueber unhygienische Zustaende oder illegale Praktiken gegeben werden koennen. Die gegebenen Informationen sollten bei einer Kontrolle durch die zustaendigen Behoerden vor Ort nachpruefbar oder auf andere Weise zu belegen sein. Personen, die persoenliche Nachteile befuerchten muessen, koennen ihre Informationen sowohl ueber das Internet wie auch ueber die Servicenummer anonym geben.

Das BVL hat bereits in der Vergangenheit regelmaessig Beschwerden und Hinweise von Kunden, Geschaeftspartnern und Mitarbeitern erhalten, in denen auf Verstoesse gegen das Lebensmittelrecht und unhygienische Zustaende in der Gastronomie oder der Lebensmittelwirtschaft hingewiesen wurde. Um diese Hinweise gezielt und schneller bearbeiten zu koennen, hat das BVL nun die Internetseite und die Hotline eingerichtet. Die Hinweise werden unverzueglich an die fuer die Lebensmittelueberwachung zustaendigen Landesbehoerden weiter gegeben. Ferner will das BVL die gewonnenen Informationen fuer die Frueherkennung von Problemen und Krisen einsetzen.

Hinweise nimmt das BVL unter www.bvl.bund.de/tipp entgegen oder telefonisch zum Ortstarif unter 01888/413-35 55.

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