Veltins weist Vorwurf der „Irreführung der Verbraucher“

Veltins weist Vorwurf der „Irreführung der Verbraucher“ durch die Deutsche Umwelthilfe als unzutreffend und Panikmache zurück

Die Brauerei C. & A. Veltins, Meschede-Grevenstein, weist den von der Deutschen Umwelthilfe erhobenen Vorwurf der „Irreführung der Verbraucher“ durch Einwegglasflaschen als unzutreffend und überzogene Panikmache zurück. Unabhängig davon, dass jede der beim Lebensmitteldiscounter vertriebenen Veltins-Einwegflasche mit dem gesetzlich vorgeschriebenen und deutlich für den Verbraucher erkennbaren DPG-Logo gekennzeichnet ist, unterscheiden sich die von Veltins abgefüllten Einwegflaschen von den im gleichen Markenauftritt abgefüllten Mehrwegflaschen sichtbar. „Allein schon die Höhe der Flaschen ist so unterschiedlich, dass das Einweggebinde aus dem Mehrwegkasten erkennbar herausragt“, so Herbert Sollich, Marketingdirektor der Brauerei C. & A. Veltins. Dadurch seien die Mehrwegkästen für den Verbraucher nicht mehr stapelbar. Sollich: „Die gesamte Flaschengeometrie ist unterschiedlich – ein einfacher Vergleich beweist das.“ Auf diese Weise entspreche die Brauerei den Vorgaben der Deutschen Pfandgesellschaft (DPG). „Wir bringen nur Produkte in den Handel, die auch entsprechend Recht und Gesetz verkehrsfähig sind.“ Das gesamte Segment der Einwegflaschen besitzt im nationalen Biermarkt nur Nischencharakter. Der Markanteil liegt laut Markforschungsinstitut Nielsen aktuell bei 1% und hat damit angesichts der Mehrwegdominanz untergeordnete Marktbedeutung.

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