Recherchen der Berliner Zeitung zufolge betrachtet die
Gebuehreneinzugszentrale (GEZ) TV-taugliche Handys als „mobile
Rundfunkempfangsgeraete“, die gebuehrenpflichtig sind. Dies gelte aber
nicht nur fuer diese TV-tauglichen Geraete, sondern auch fuer
„normale“ UMTS-Handys, also keineswegs nur jene, die DVB-H
beherrschen.