Sicherheit von Lebensmitteln in der EU
Über das RASFF-System können EU-Mitgliedstaaten schnell und wirksam Informationen über Lebens- und Futtermittel austauschen, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnten.
Über 7300 Meldungen sind 2007 über das EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) eingegangen. Laut aktuellem Jahresbericht wurden 961 Warnungen und 2015 Informationen gemeldet, was wiederum 4339 Folgemeldungen auslöste. 43 Prozent der Meldungen betrafen amtliche Binnenmarktkontrollen. 42 Prozent galten Erzeugnissen aus Drittländern, die von EU-Kontrollbehörden als verdächtig an der Grenze festgehalten wurden. EU-Gesundheitskommissarin Vassiliou sagte zu RASFF: „Wir können dadurch bedenkliche Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen und frühzeitig Probleme erkennen, so dass Gefahren für die Gesundheit möglichst gering sind.“
Über das RASFF-System können die EU-Mitgliedstaaten schnell und wirksam Informationen austauschen, wenn in der Lebens- und Futtermittelkette eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung festgestellt wird. Mitglieder des Systems sind die 27 EU-Mitgliedstaaten, EU-Kommission, EFSA sowie Norwegen, Liechtenstein und Island. Es gibt zwei Arten von RASFF-Meldungen: Warn- und Informationsmeldungen. Warnmeldungen werden verschickt, wenn die Lebens- bzw. Futtermittel, von denen eine Gefahr ausgeht, bereits auf dem Markt sind und Sofortmaßnahmen erforderlich machen. Die häufigsten Gefahren waren potenziell krankheitserregende Mikroorganismen, Fremdkörper (etwa Glassplitter in Joghurt), Schwermetalle (etwa Quecksilber in Fisch) und Mykotoxine. Informationsmeldungen werden versandt, wenn eine Gefährdung festgestellt wurde, jedoch kein sofortiges Handeln der anderen Mitgliedstaaten notwendig ist, da das Produkt nicht auf ihren Markt gelangt ist.
In mehr als vier von zehn Fällen wurden 2007 bedenkliche Erzeugnisse gemeldet, die an den EU-Grenzen zurückgewiesen wurden. In solchen Fällen informiert das System das einführende Land, damit sich ein Vorfall nicht wiederholt. Letztes Jahr gingen 1957 Informationsmeldungen an Drittstaaten, die bedenkliche Erzeugnisse aus diesen Ländern betrafen. Wenn eine ernsthafte und anhaltende Gefahr festgestellt wird, schreibt die EU-Kommission an die Behörden des betroffenen Landes und fordert sie zu Abhilfemaßnahmen auf. Diese können vom Entzug von Betriebsgenehmigungen bis zur Aussetzung von Exporten oder verstärkten Kontrollen reichen. Anhand des Schnellwarnsystems kann auch festgestellt werden, wo Fortschritte gemacht wurden und wo noch Handlungsbedarf besteht. Bei der Gefahrenquelle Aflatoxine etwa – einem äußerst krebserregenden Stoff – galten die Meldungen 2007 in der Mehrheit Pistazien. Für iranische Pistazien zum Beispiel sind die Meldungen seit einigen Jahren rückläufig. Da die Menge der eingeführten Pistazien sich im Zeitraum 2005-2007 aber kaum verändert hat, deutet dies auf eine Verbesserung hin.