Globalisierung stellt Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen

Globalisierung stellt Lebensmittelüberwachung vor neue Herausforderungen

Jahresbericht „Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2007“ vorgestellt: Verstöße mit einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung lagen nur in ganz wenigen Einzelfällen vor

„Gerade die Globalisierung stellt die Lebensmittel – und Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg vor immer neue Herausforderungen. Nach den kriminellen Machenschaften um den Einsatz unerlaubter Pestizide in spanischem Paprika war es im vergangenen Jahr die Verunreinigung eines Verdickungsmittels (Guarkernmehl) mit dem verbotenen Fungizid Pentachlorphenol und mit Dioxin oder die Belastung von Spielzeug und Bedarfsgegenständen aus chinesischer Produktion, die aufgefallen sind. Deshalb brauchen wir eine starke amtliche Überwachung als zuverlässiger Partner für die Verbraucher. Die konsequente Ausrichtung der Kontrollen auf mögliche Risiken zeigt Wirkung“, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (17. Juli) in Stuttgart bei der Vorstellung des ‚Jahresberichts 2007 der amtlichen Lebensmittel – und Futtermittelüberwachung‘.

„Verbraucher müssen vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs, aber auch vor Täuschung geschützt werden. Um dies zu gewährleisten, brauchen wir eine schlagkräftige amtliche Überwachung“, betonte Verbraucherminister Hauk. Die Gefahr für die Gesundheit sei zum Glück äußerst gering. Bei der hohen Zahl von über 50.000 Proben der amtlichen Lebensmittelüberwachung seien Verstöße mit einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung für den Verbraucher, wie in den Vorjahren, nur in ganz wenigen Einzelfällen (0,2 Prozent der Proben) festgestellt worden. Dies zeige erneut den insgesamt hohen Sicherheitsstandard unserer Lebensmittel.

Amtliche Lebensmittelüberwachung

Jeder dritte Betrieb ein oder mehrmals geprüft Die amtliche Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg führte im Jahr 2007 104.390 Kontrollen durch, bei denen 65.740 der insgesamt 208.688 in Baden-Württemberg registrierten Betriebe (32 Prozent) ein – oder mehrmals überprüft wurden. In 17.472 Betrieben, das heißt bei 27 Prozent der kontrollierten Betriebe, wurden insgesamt 28.011 Verstöße festgestellt.

Die Beanstandungsquote kann jedoch nicht als repräsentative Aussage über den Qualitätszustand der Lebensmittelbetriebe oder des Warenangebots in Baden-Württemberg verstanden werden. Sowohl die Betriebsauswahl und Festlegung von Kontrollfrequenzen, als auch die Probenplanung und Probenahme erfolgen risikoorientiert. Es werden Verdachts-, Beschwerde- und Vergleichsproben eingesendet und die Untersuchung der Proben wird zielgerichtet durchgeführt. „Wir kontrollieren gezielt dort, wo wir Probleme oder Missstände vermuten“, erläuterte Minister Hauk. Deshalb ist auch die Beanstandungsquote seit Jahren gleich bleibend hoch.

Führen Kontrollen zu Beanstandungen, die nicht sofort und freiwillig durch den Betreiber abgestellt werden, sorgen die verantwortlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch Anordnungen – im Berichtsjahr in 20.329 Fällen – dafür, dass Missstände abgestellt werden. Dies ist oftmals mit Sanktionsmaßnahmen verbunden, wie beispielsweise Bußgeldbescheiden (bis zu 4.000 Euro). Bei Verdacht auf eine Straftat wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. 228 Betriebe mussten aufgrund unhygienischer Zustände geschlossen werden.

Registrierte Verstöße in der Regel nicht gesundheitsschädlich Insgesamt wurden 53.140 Proben chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht: 48.230 Lebensmittel, 1.798 kosmetische Mittel, 2.775 Bedarfsgegenstände, 271 Tabakerzeugnisse und 66 sonstige Produkte. Davon wurden 10.785 Proben (18 Prozent) beanstandet, die Hälfte wegen Kennzeichnungsmängeln. Als gesundheitsschädlich wurden lediglich 0,2 Prozent der Proben beurteilt, vor allem aufgrund von Verunreinigungen der Lebensmittel mit krankheitserregenden Mikroorganismen (z.B. Salmonellen), aber auch wegen mikrobiell verursachten toxischen Eiweißabbauprodukten (Histamin) in verdorbenem Fisch, wegen scharfkantiger Fremdkörper oder chemischer Verunreinigungen (z. B. Spüllauge).

Amtliche Futtermittelkontrolle

„Auch die amtliche Futtermittelkontrolle hat eine hohe Bedeutung. Eine sichere Lebensmittelproduktion ist nur möglich, wenn die zur Lebensmittelgewinnung dienenden Tiere mit einwandfreien Futtermitteln gefüttert werden“, erklärte Hauk. Qualitativ hochwertige und sichere Futtermittel für gesunde Tiere und ohne Belastung für die Umwelt sind unser Ziel. Die amtliche Futtermittelkontrolle als Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle erfasst alle Stufen, von der Herstellung, über den Handel bis zur Verfütterung in den landwirtschaftlichen Betrieben.

Zuständig für die Durchführung der amtlichen Futtermittelkontrolle sind die Regierungspräsidien. Im Kontrolljahr 2007 wurden 1.245 Betriebe, in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt, gelagert, transportiert oder verfüttert wurden, kontrolliert (davon 720 landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen). Dabei wurden 1.444 Betriebs- und 62 Buchprüfungen durchgeführt und insgesamt 1.328 Futtermittelproben (435 Einzelfuttermittel, 840 Mischfuttermittel, 53 Vormischungen und Zusatzstoffe) entnommen, von denen 220 Proben, cirka 17 Prozent, nicht den Vorschriften entsprachen. Beanstandungen ergeben sich aus verschiedenen Gründen, wobei die Zahl der Beanstandungen wegen Höchstgehaltüberschreitungen ‚unerwünschter Stoffe‘ oder auf Grund des Nachweises ‚verbotener Stoffe‘ erneut äußerst gering war.

Neben 176 Hinweisen in leichten Fällen und vier Verwarnungen wurde in 84 Fällen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In 16 Fällen musste eine anderweitige Verwendung bzw. eine unschädliche Beseitigung des Futtermittels beziehungsweise dessen Behandlung angeordnet werden. Die Kontrollen 2007 ergaben zwar keine besonders gravierenden Befunde – der weltweite Handel mit Futtermitteln und deren Ausgangsprodukten erfordert jedoch eine erhöhte Aufmerksamkeit der Verwender und der zu-ständigen Behörden.

„Baden-Württemberg setzt 2008 die risikoorientierten Kontrollen auf Grundlage des Rahmenplans der Kontrollaktivitäten im Futtermittelsektor fort. Schwerpunkte bleiben weiterhin die Überprüfung der Abläufe in den Betrieben, der dort getroffenen Maßnahmen für eine hohe Futtermittelsicherheit einschließlich deren Dokumentation, sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. Die Untersuchung von Futtermitteln insbesondere auf Dioxine und PCB, Schwermetalle, pharmakologisch wirksame Stoffe, Mykotoxine und gentechnisch veränderte Organismen wird fortgeführt“, erklärte Minister Hauk.

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