Alle Jahre wieder bieten die Hersteller von
Wintersportgeräten neue technische Entwicklungen an. Wer auf der
Piste von den Möglichkeiten, die diese Neuentwicklungen bieten,
profitieren möchte, muss also immer wieder tief in die Tasche greifen
– oder sich das entsprechende Sportgerät leihen. Entsprechende
Angebote gibt es überall in den Wintersportgebieten. Das Ausleihen
vor Ort hat auch den Vorteil, dass die sperrigen Skier nicht
transportiert werden müssen. Und Lagerraum in Keller oder auf dem
Dachboden wird auch nicht benötigt.
Was ist aber, wenn die geliehenen Skier bei einem Sturz zu Bruch
gehen oder während einer Pause gestohlen werden? In so einem Fall
sind sie nach Auskunft der Volksfürsorge im Rahmen einer
Wintersport-Geräteversicherung genauso geschützt wie eigene Skier.
Bei Leihskiern ist es im Schadenfall wichtig, dass der Nachweis über
einen Vertrag mit einem gewerblichen Vermieter (Sportfachgeschäft,
Skischule o.ä.) geführt wird. Das gilt auch für andere
Wintersportgeräte wir Skibob, Rodelschlitten oder Schlittschuhe.