Neue Regeln für Schulmilch
Mit neuen einfachen Regeln und attraktivem Produktangebot sollen mehr Schulen für das EU-Schulmilchprogramm gewonnen werden.
Die EU-Kommission hat einfachere Umsetzungsregeln für das EU-Schulmilchprogramm beschlossen. Damit soll mehr Kindern ein größeres Angebot an gesunden Milchprodukten zur Verfügung stehen. „Die Schulmilchregelung verfolgt sowohl Ernährungs- als Erziehungsziele, trägt zum Kampf gegen Fettleibigkeit bei und hilft, die wesentlichen Elemente für die Gesundheit und das Wachstum von Kindern zu gewährleisten“, sagte Mariann Fischer Boel, EU-Kommissarin für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Mit den neuen einfacheren Regeln und einem attraktiveren Produktangebot erwarten wir, dass mehr Schulen und auch weiterführende Schulen an der Schulmilchregelung teilnehmen.“
Die EU-Zuschüsse werden in Zukunft eine breitere Palette von Milchprodukten abdecken. Diese reicht von traditioneller Trinkmilch bis hin zu Käsen, einschließlich bestimmter fermentierter Milchprodukte mit oder ohne Fruchtzugabe, wie z.B. Joghurt, Buttermilch, Kefir usw. Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die Produkte auszuwählen, die sie verteilen möchten, und können sich beispielsweise entscheiden, besonderes Augenmerk auf fettarme Milchprodukte zu legen. Darüber hinaus wird die Regelung einer größeren Anzahl von Kindern zugute kommen, da weiterführende Schulen diese ebenso in Anspruch nehmen können wie Vorschulen und Grundschulen.
Die Neuauflage der Regelung entspricht einer Reihe von Vorschlägen der Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments. Zusammen mit dem am 8. Juli vorgelegten Vorschlag für ein EU-Schulobstprogramm hat die EU-Kommission mit der neuen Schulmilchregelung, die schon ab August 2008 in Kraft tritt, den Schwerpunkt auf gesunde Ernährung und bessere Essensgewohnheiten von Kindern gelegt.
Die EU-Unterstützung für die Milchverteilung gibt es in immer wieder etwas veränderter Form bereits seit mehr als 30 Jahren. Im Schuljahr 2006/2007 wurden rund 305 000 Tonnen Milch in Schulen in 22 Mitgliedstaaten verteilt, wozu die Gemeinschaft mehr als 50 Millionen Euro beisteuerte