EU Weinabkommen

Mitglieder des California Wine
Institute haben heute eine Erklärung zur Unterstützung der
Vereinbarung zum Weinhandel zwischen der EU und den USA heraus; die
Vereinbarung wurde am 20. Dezember geschlossen und das Institute
nennt es einen positiven Schritt vorwärts bei der Ausweitung der
globalen Weinmärkte und bei der Befriedigung der gesteigerten
Ansprüche der Verbraucher in Bezug auf Geschmack und Ausstattung.

Einfach gesagt profitiert die EU von der Weinhandels-Vereinbarung
durch einen erweiterten Schutz der europäischen Namen und die
Sicherung des grössten Marktes für die EU – die Vereinigten Staaten.

Für die USA bedeutet die Vereinbarung die vollständige Anerkennung
der amerikanischen Weinherstellungs-Methoden, von denen einige vorher
regelmässig von der EU immer wieder erneut genehmigt werden mussten.
Die USA werden weiterhin die Weinherstellungs-Methoden der EC
akzeptieren, obgleich nicht alle auch für US-Weinhersteller erlaubt
sind. Zum Beispiel ist das Hinzufügen von Zucker vor oder während der
Fermentierung (Chaptalization) zur Erhöhung des Alkoholgehalts in
Kalifornien nicht erlaubt.

Das California Wine Institute rügt Fehlinformationen, laut denen
Weinherstellungs-Methoden in den USA die Produkt-Qualität vermindern,
weil die Methoden nicht den etablierten Praktiken in einigen
europäischen Ländern entsprechen. Joseph Rollup, Internationaler
Direktor des California Wine Institute sagt, „US-Weinhersteller
produzieren hochqualitative Weine, die bei einer breiten Schicht der
Verbraucher den richtigen Geschmack treffen und das zu einem
akzeptablen Preis; die Weinhersteller setzen dafür Methoden ein, die
in der ganzen Wein-Welt anerkannt und allgemein Usus sind.“

Im Allgemeinen unterscheiden sich die Methoden bei der
Weinherstellung in aller Welt auf der Basis von Klima, Tradition und
der Notwendigkeit für den Winzer, Weine für einen dynamischen und
kritischen Endverbraucher-Markt zu kreieren. Die Meisten der durch
diese Vereinbarung abgedeckten Herstellungs-Methoden sind bereits
genehmigt für nach Europa importierte Weine aus Ländern wie
Australien, Kanada, Chile und Südafrika; diese Länder verfügen über
Handels-Vereinbarungen mit Europa. Ausserdem wurden diese Methoden
von US-Weinherstellern für Weine eingesetzt, die bereits unter der
Prozedur der regelmässig zu erneuernden Genehmigung in die EU
verkauft wurden.

Die Hauptpunkte der Kritiker die gegen diese Vereinbarung sind,
beziehen sich auf die Weinherstellungs-Methoden bei denen dem Most
Wasser zugegeben wird sowie die Verwendung von Eichen-Chips. Die
Befürchtungen, dass diese Vereinbarung zu einem verwässerten Wein
führen wird, sind einfach nicht wahr. Die Regeln zu diesem Thema sind
grundsätzlich in der EU und den USA gleich. Es gibt keine
Veranlassung zu vermuten, dass die Regeln nicht befolgt werden. Der
Einsatz von Holz-Chips ist eine legale und übliche Praxis und wurde
von der OIV als eine akzeptable Methode bei der Weinherstellung
erachtet; die OIV ist eine internationale Organisation, der viele
Wein-Nationen der EU, einschliesslich Deutschland, angehören.

Das Wein-Institut (von Kalifornien) mit dem Hauptsitz in San
Francisco und einem europäischen Büro in den Niederlanden ist eine
öffentliche Interessengruppe und Verband für das Export-Marketing von
886 kalifornischen Weingütern und dazugehörigen Unternehmen. Das
Wein-Institut wurde 1934 gegründet und seine Mitglieder stehen für 85
Prozent der Wein-Produktion der USA.

www.wineinstitute.org

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