Behinderte Fluggäste

Das Europäische Parlament hat am 15.12.2005 eine
Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit Behinderungen und
von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität verabschiedet, die
nun ab 2008 in den Mitgliedstaaten anzuwenden ist. Die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) begrüßt das
Bekenntnis des Europäischen Parlaments zu einem zentralisierten
System, an dem – anders als bisher – alle Fluggesellschaften
teilnehmen müssen. Die Organisationsverantwortung liegt künftig bei
den Flughäfen. Bisher stellten die Flughäfen bereits sicher, dass die
Infrastruktur behindertengerecht gestaltet ist, während die
Fluggesellschaften in der Regel für die Beförderung und entsprechende
Betreuung dieser Personengruppe sorgten.

Bernd Nierobisch, Hauptgeschäftsführer der ADV, erklärt: „Die neue
Verordnung schafft den europaweit gültigen Rahmen für Flughäfen ab
150.000 Passagieren im Jahr, um ein zentralisiertes System unter
Aufsicht des Flughafens effizient zu betreiben.“ Zu den Auswirkungen
weist Bernd Nierobisch darauf hin, dass auf behinderte Fluggäste
keine zusätzlichen finanziellen Belastungen zukommen: „Mit der
Verordnung wird festgelegt, dass die Kosten in einem transparenten
Verfahren von den Luftverkehrsunternehmen zu tragen sind.
Allerdings
hätten sich die Flughäfen eine klare Definition des Begriffs `Person
mit eingeschränkter Mobilität` gewünscht, um die Erbringung der
Dienstleistungen in jedem Fall auf den Personenkreis zu beschränken,
der die Dienste tatsächlich benötigt. Die Praxis wird zeigen, ob
dieser Mangel zu Problemen führen wird.“

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