GastroSuisse, der führende nationale Verband für Hotellerie und Restauration,
begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen
Nutzertarif für Public Viewing. Damit steht fest, dass die Veranstalter von Public-
Viewing-Anlässen ausschliesslich eine Lizenz der Suisa für die öffentliche
Übertragung der EURO 08 benötigen.
Mit dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Rechtsunsicherheit in
Sachen Public Viewing beseitigt worden. Mit der Aufhebung der aufschiebenden
Wirkung tritt der von der eidg. Schiedskommission genehmigte Tarif nun in Kraft, und
die Suisa ist einzige Bewilligungsinstanz für die Übertragung auf Grossbildschirmen. Ab
heute nimmt die Suisa nicht nur wie bis anhin entsprechende Anmeldungen entgegen,
sondern erteilt auch die notwendigen Bewilligungen.
Sowohl die UEFA als auch die SRG hatten gegen den von der eidg.
Schiedskommission für die Verwertung von Urheber- und verwandten Schutzrechten
genehmigten Tarif GT 3c Beschwerde geführt. Dieser Beschwerde wurde am 14. Mai
2008 aufschiebende Wirkung zuerkannt. In der Folge entstand eine Rechtsunsicherheit
über die Frage, ob für die Übertragung der EURO 08 auf Grossbildschirmen (über 3m
Bildschirmdiagonale) eine Bewilligung der Suisa oder der UEFA oder gar von beiden
Organisationen notwendig sei. Für die zahlreichen gastgewerblichen Veranstalter,
welche die öffentliche Übertragung der EURO 08 beabsichtigen, war damit ein
unhaltbarer Zustand eingetreten.
Mit dem heutigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Rechtsunsicherheit
beseitigt, und die Situation ist klar. GastroSuisse begrüsst diesen Entscheid im
Interesse der zahlreichen Public-Viewing-Veranstalter.