Hotelgast muss Kreditkarte nicht hinterlegen

DRV-Rechtsausschuss informiert:
Übernachtung auch ohne Angabe der Kartennummer möglich

Hotelgäste dürfen nicht gezwungen werden, bei der Anmeldung an der Hotelrezeption ihre Kreditkartennummer oder Bargeld als Pfand zu hinterlegen. Dies stellt der Rechtsausschuss des Deutschen Reisebüro und Reiseveranstalter Verbands (DRV) nach Absprache mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) klar.

Neu formuliert wurde unter anderem die Fremdleistungsklausel, nach der ein Reiseveranstalter nicht für am Urlaubsort gebuchte Leistungen haftet. Entgegen der ursprünglichen Pläne des DRV wird die Konditionenempfehlung keine Preisanpassungsklausel enthalten. Diese sollte den Reiseveranstaltern ermöglichen, auch nach der Buchung den Preis anpassen zu können, um Kostenveränderungen abbilden zu können.

Wer beim Check-In kein so genanntes Deposit hinterlegen will, dem darf die Leistung, also die Hotelübernachtung, nicht verweigert werden. Wie der Branchenverband weiter mitteilt, ist die Hinterlegung der Kreditkarte keine Sicherheitsleistung. Sie soll vielmehr die Abrechnung von Nebenleistungen im Hotel, wie Minibar oder Pay-TV, die auf der Zimmernummer verbucht werden, erleichtern. Die Hinterlegung der Kredit-karte ist folglich keine notwendige Voraussetzung für die Hotelleistung.

Aber ob von dieser Vereinbarung der Rezeptionist auch Bescheid weiss?

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