Verbraucherinformationsgesetz

40 Mio. Deutsche in acht Bundesländern können ihr Recht nicht in Anspruch nehmen

40 Millionen Deutsche, die Bürger in acht Bundesländern, können das ab 1. Mai 2008 geltende Verbraucherinformationsgesetz bei ihren kommunalen Behörden vor Ort nicht in Anspruch nehmen. Das hat eine umfangreiche Analyse der Verbraucherrechtsorganisation foodwatch aller 16 Bundesländer ergeben. Grund dafür ist, dass diese Länder nicht rechtzeitig die Rechtsgrundlage für die Behörden in den Gemeinden erlassen haben. In der Übergangszeit sei es völlig ungewiss, ob die Bürger dort Auskünfte über amtliche Fleischkontrollen, Messungen von Pestiziden in Gemüse oder gentechnische Verunreinigungen in Lebensmitteln erhalten, so foodwatch. Wie teuer eine Auskunft wird, hat bisher als einziges Bundesland Thüringen geregelt. In den anderen Ländern muss der Bürger nach Auskunft der Landesministerien bis zur endgültigen Regelung bis zu 10.225 Euro (Saarland) für eine Anfrage zahlen. In keinem Fall erfährt der Bürger vorher, wie viel die Behörden verlangen.

„Das widerspricht klar einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das festlegt, dass der Bürger nicht durch hohe Gebühren von seinem Informationsrecht abgeschreckt werden darf“, sagte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. Wenn die Gebühren 15 Euro übersteigen, müsse der Bürger vorher einen Kostenbescheid erhalten.

Die Bundesregierung hatte das Verbraucherinformationsgesetz diese Woche als „Durchbruch hin zu mehr Information und Transparenz“ und eine „neue Informationskultur“ bei den zuständigen Behörden bezeichnet. „Die schlampige, unzureichende Vorbereitung des Verbraucherinformationsgesetzes in den Ländern zeigt dagegen, wie gering die Regierungen dieses wichtige Bürgerrecht bewerten“, sagte Wolfschmidt.

Die Länder, in denen es noch keine Rechtsgrundlage für kommunale Behörden gibt, sind Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

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