Bundesminister Horst Seehofer stellt Verbraucherpolitischen Bericht vor
„Die Bundesregierung hat die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in dieser Legislaturperiode wesentlich gestärkt und mehr Transparenz geschaffen“, sagte Bundesverbraucherminister Horst Seehofer bei der Vorstellung des Verbraucherpolitischen Berichts. Der Bericht, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, gibt einen Überblick über die verbraucherpolitischen Ergebnisse und bedeutende verbraucherpolitische Maßnahmen der 16. Legislaturperiode.
„Dort, wo die Gesundheit der Menschen gefährdet ist oder Verbraucher illegalen Praktiken ausgesetzt sind, müssen Gesetze und Regelungen eingreifen“, sagte Bundesminister Seehofer. „Wir wollen aber nicht unnötig Bürokratie erzeugen und Lebensstile vorschreiben. Oft reichen auch mehr Information und Transparenz aus.“
Große Fortschritte wurden vor allem im Bereich der Lebensmittelsicherheit und Lebensmittelkennzeichnung erreicht. Dazu gehört die grundlegenden Neustrukturierung des nationalen Lebensmittel-, Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts. Mit Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Modernisierung der Lebensmittelüberwachung wurden die Lebensmittelüberwachung verbessert und Kontroll- und Überwachungslücken geschlossen.
Zum Schutz ihrer wirtschaftlichen Interessen wurde die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Anbieterseite in wichtigen Lebensbereichen gestärkt. Beispiele sind das Versicherungsvertragsgesetz, die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung sowie die Verbraucherkreditrichtlinie. „Wir arbeiten derzeit an neuen Regelungen, um die Menschen vor untergeschobenen Verträgen oder unzulässiger Telefonwerbung zu schützen“, sagte Bundesverbraucherminister Seehofer.
Neue Maßstäbe für mehr Transparenz setzt ferner das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 1. Mai 2008 in Kraft tritt. Darüber hinaus unterstützte die Bundesregierung die Informationsarbeit der Verbraucherorganisationen mit institutioneller wie auch projektbezogener Förderung.
Der Verbraucherpolitische Bericht greift auch die Themen Ernährung und Gesundes Leben auf. Der Schutz vor Passivrauchen ist von der Bundesregierung mit dem Bundesnichtraucherschutzgesetz effektiv vorangebracht worden. Die Länder haben mitgezogen: ab dem 1. Juli 2008 gelten in allen Bundesländern vergleichbare Regelungen für öffentliche Einrichtungen sowie für Gaststätten. Weitere Schwerpunkte sind der Aktionsplan Ernährung und Bewegung, der Aktionsplan gegen Allergien sowie Forschungsergebnisse zum Ernährungsverhalten.
Der Verbraucherpolitische Bericht ist abrufbar unter: www.bmelv.de