Ausgleich nach Flugausfall

WDR-Wirtschaftsmagazin markt: Fluggast düpiert Lufthansa und
Luftfahrtbundesamt/ Airline muss Entschädigung für Flugausfall zahlen

Das Landgericht Köln hat in einem Urteil gegen die Lufthansa die
Möglichkeiten der Airlines zur Umgehung einer Ausgleichszahlung nach
Flugausfällen und -verspätungen deutlich eingeschränkt. Das Urteil
korrigiert damit gleichzeitig eine Fehleinschätzung des
Luftfahrtbundesamtes. Das berichtet das WDR-Wirtschaftsmagazin
„markt“ heute um 21.00 Uhr. In dem geschilderten Fall
hatte die Lufthansa nach einem Flugausfall eine Ausgleichszahlung
verweigert, die den Fluggästen nach einer EU-Verordnung seit 2005
zusteht. Der Ausfall des Fluges wurde mit einem Defekt an der
Notbeleuchtung begründet. Dies sei ein sicherheitsrelevanter und
unvorhersehbarer Defekt, was die Fluggesellschaft ihrer Einschätzung
nach von der Zahlungsverpflichtung entbinde, argumentierte die
Lufthansa. Der Fluggast hingegen – selbst Luftfahrtexperte – sah das
anders, klagte vor Gericht und düpierte dort die Lufthansa wie auch
die Aufsichtsbehörde.

Nach Einschätzung der Richter konnte die Lufthansa nicht beweisen,
dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hatte, um den
Flugausfall zu vermeiden. Das Luftfahrtbundesamt hatte das noch
anders gesehen und musste später eine Fehleinschätzung eingestehen.
Auch mit der Argumentation, es habe nur eine Verspätung vorgelegen,
da der Fluggast nach einer Umbuchung ja mit viereinhalbstündiger
Verzögerung sein Flugziel erreicht habe, kam die Lufthansa nicht
durch. Fällt der gebuchte Flug aus, handelt es sich immer um eine
Annullierung, sagten die Richter. Peinlich für die Lufthansa: Der
versierte Fluggast konnte ihr nachweisen, dass der Defekt an der
Notbeleuchtung schon Stunden vorher festgestellt worden war und die
Lufthansa mit dem Defekt noch einen Flug durchgeführt hatte.
Gleichzeitig stellte er fest, dass die gebuchte Maschine nur zu unter
50 Prozent ausgelastet war.

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