Cumarin

Frühstücksprodukte von Nestlé und Dr. Oetker kaum noch mit Cumarin belastet, Milchreis Apfel-Zimt von Dr. Oetker jedoch über gesetzlichem Höchstwert

Aktuelle Laboruntersuchungen im Auftrag von foodwatch haben ergeben, dass im März 2008 gekaufte Frühstücksflocken „Cini Minis“ von Nestlé und „Vitalis Crunchies Zimt“ von Dr. Oetker mit weniger als 0,5 Milligramm Cumarin je Kilogramm Produkt belastet sind. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben von maximal zulässigen 2 Milligramm für die leberschädigende und krebsverdächtige Substanz Cumarin deutlich unterschritten. Dies gilt nicht für den ebenfalls im März 2008 gekauften „Milchreis Apfel-Zimt“ von Dr. Oetker, der mit 2,3 bzw. 2,7 Milligramm im vorschriftsmäßig zubereiteten verzehrsfertigen Produkt gemessen wurde.

Ein unabhängiges Labor hatte im Auftrag von foodwatch Anfang November 2007 festgestellt, dass „Cini Minis“ das Siebenfache der zugelassenen Höchstmenge von 2 Milligramm Cumarin pro Kilogramm enthielten. Nestlé reagierte nach anfänglichem Abwiegeln auf den öffentlichen Druck und kündigte an, das Herstellungsverfahren für das Frühstücksprodukt „Cini Minis“ umzustellen. Nestlé setzt nunmehr eine Cumarin-arme Zimtsorte und nicht näher deklariertes Aroma ein.

foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode wertete das Einlenken von Nestlé als Erfolg für die Arbeit von foodwatch. „Auch der weltgrößte Nahrungsmittelkonzern muss sich an geltendes Recht halten“, so Bode. Es sei bedauerlich, dass Nestlé auf der Verpackung nicht deutlich auf die Rezepturänderung hinweise.

Die Testergebnisse für „Vitalis Crunchies Zimt“ von Dr. Oetker zeigen die weitgehende Cumarin-Freiheit des Frühstücksprodukts. Allerdings verstößt das Oetker-Produkt „Milchreis Apfel-Zimt“ nach wie vor gegen die EU-Aromenrichtlinie und die deutsche Aromenverordnung. Thilo Bode sieht das Testergebnis von „Vitalis Crunchies Zimt“ als gute Nachricht für die Verbraucher. „Der Milchreis der Sorte Apfel-Zimt zeigt jedoch“, so Thilo Bode, „dass Dr. Oetker den gesetzlichen Höchstwert immer noch nicht flächendeckend einhält.“ Die Verbraucher hätten ein Recht darauf, vor giftigen Substanzen wie dem leberschädigenden und krebsverdächtigen Cumarin geschützt zu werden, so Bode.

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