Bei bunten Eiern auf Mindesthaltbarkeitsdatum achten

Bunt gekochte Eier gehören zur Osterzeit dazu. Das Lebensmittelinstitut Braunschweig des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat in diesem Jahr bisher 51 Proben von eingefärbten Hühnereiern unter die Lupe genommen. Davon waren 45 Proben in Ordnung, sechs Proben hatten allerdings am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums deutliche Mängel und mussten beanstandet werden. Vier der sechs Proben rochen faulig, zwei Proben wiesen einen fischigen Geruch auf.

Bei den Untersuchungen wurde die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sowie die korrekte Kennzeichnung der Eier geprüft. Damit bunte gekochte Eier möglichst auch bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums frisch bleiben, rät Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, den Verbrauchern, beim Einkauf darauf zu achten, dass die Schale nicht durch Löcher oder Risse beschädigt ist. Nach dem Kauf sollten die Eier im Kühlschrank aufbewahrt werden. Eierkartons weisen neben Informationen zu Herkunft, dem Mindesthaltbarkeitsdatum und verwendeten Farbstoffen häufig auch einen solchen Kühlhinweis auf. Problematischer sind Eier, die lose verkauft werden. „Lose Ware ist nicht kennzeichnungspflichtig. Das bedeutet, der Verbraucher kann nicht erkennen, bis wann die Eier noch haltbar sind und woher sie stammen“, erklärt Dr. Haunhorst. Solche Eier sollten deshalb zeitnah verzehrt werden.

Das Lebensmittelinstitut Braunschweig erhält gelegentlich auch Beschwerden von Verbrauchern, das Eidotter habe sich nach dem Kochen blau-grün verfärbt, bzw. sei bei bereits gekochten Eiern blau-grünlich verfärbt. Das ist nicht schädlich und führt geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als 10 Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben.

Insgesamt hat sich die Qualität gekochter bunter Eier im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich verändert.

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