Waffenrecht und Küchenmesser

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Kampfmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen.

Berufsköche dürfen weiterhin Messer bei sich haben: Erlaubt ist das Führen derartiger Messer bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, beim Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet wird, wie z.B. das Hobbykochen.
Hobbyköche können Messer mit über 12 cm Klingenlänge weiterhin zur Ausübung ihres Hobbys benutzen, müssen diese aber – genau wie auch Profiköche – verschlossen von zu Hause zum Ort der Hobbyausführung transportieren. Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Transportbehältnis könnte ein Koffer sein wie der abschließbare „P-28 Chroma type301“ Messerkoffer.

Was jedoch nicht geregelt ist, wie Küchenmesser zukünftig vom Geschäft nach Hause transportiert werden müssen.

Die Abgeornete Gabriele Fograscher schreibt auf www.abgeordnetenwatch.de/gabriele_fograscher-650-5957–f105642.html#frage105642
„Ihr Küchenmesser ist, wenn Sie es für die Zubereitung von Speisen benutzen, ein Werkzeug und diese Nutzung ist allgemein anerkannt (sozial adäquat).. Setzen Sie es ein, um eine Person zu verletzen, so handelt es sich um eine Waffe.“

Wir meinen: Also dürfte das Nachhausetragen der gekauften Küchenmesser problemlos in der Tüte erfolgen.

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3 Antworten auf „Waffenrecht und Küchenmesser“

  1. @ Baumgärtner
    Ausnahme: Wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. -> Pilzsammler, Köche, Waldarbeiter sind sicher.
    @ Gabriele Fograscher: Auch wenn ich mit einem Küchenmesser jemanden verletze ist es immer noch keine Waffe.

  2. Mit Freude lese ich, daß endlich das neue Waffengesetz in Kraft ist. Es war ja auch höchste Zeit, daß endlich mal diese gemeingefährlichen Köche und Pilzsammler in ihre Schranken verwiesen werden, die sich bisher doch tatsächlich unbehelligt mit ihrem Arbeits-/Hobbywerkzeug in Deutschland tummeln und so die öffentliche Sicherheit gefährden konnten. Gar nicht zu reden von den unzähligen Brotzeitmachern, deren Messer durch den Knubbel, der es erlaubt, sie mit einer Hand zu öffnen, zu schieren Terrorwerkzeugen werden. Es war höchste Zeit, diese gesellschaftsgefährdenden Subjekte endlich zu kriminalisieren und in ihre Schranken zu verweisen – unglaublich, daß sie in diesem Land so lange ungestört ihr Unwesen treiben konnten.
    Jetzt mal im Ernst: dieses neue Waffengesetz ist genauso ohne Sinn und Verstand, wie seine Vorgänger. Es kriminalisiert harmlose Bürger, die nicht einmal wissen, daß das Messer in ihrer Hosentasche sie seit dem 01. April zum Verbrecher stempelt, nur, weil es sich mit einer Hand öffnen läßt, und es wird die, die Böses im Schilde führen, genausowenig davon abhalten, weiterhin ihren Dolch oder ihre illegal erworbene Schußwaffe mit sich zu führen, wie die anderen Gesetze sie interessieren, die sie bedenkenlos übertreten. Gegängelt (und auch, wenn man den Gedanken weiter spinnt, gegen das Unrecht eben dieser gesetzesverachtenden Anderen wehrlos gemacht, die somit also durch dieses Gesetz den besonderen Schutz des Staates genießen) wird von ihm nur der gesetzestreue Staatsbürger, von dem ohnehin keine Gefahr ausgeht, und für den man daher auch dieses Gesetz nicht braucht. Sein Recht und seine Freiheit, auf welche die beteiligten Politiker ihren Amtseid geleistet haben, werden dadurch einmal mehr grund- und sinnlos mit Füßen getreten. Traurig, daß viele Bürger das gar nicht erkennen und diese willkürliche Beschneidung ihrer Rechte auch noch als der vielbeschworenen „Inneren Sicherheit“ zuträglich begrüßen, obwohl das Gegenteil der Fall ist.

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