Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz im Kabinett behandelt

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde beauftragt, gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kurzfristig mit der Europäischen Kommission die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Europäischem Recht und Welthandelsrecht abzuklären.

Vor dem Hintergrund der zurzeit anhängigen Verfahren gegen die in Belgien und Niederlande erfolgten nationalen Alleingänge beim Importverbot von Robbenerzeugnissen, ist die nun geforderte rechtliche Klärung notwendig geworden. Danach wird ein dementsprechender Gesetzentwurf auch in Deutschland auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetz soll der Forderung des Bundestages nach einem nationalen Import- sowie Be- und Verarbeitungs- und Inverkehrbringensverbot von Robbenerzeugnissen entsprochen werden. Seit den 80er Jahren stößt die in verschiedenen Drittstaaten, insbesondere in kommerziellem Umfang, durchgeführte Robbenjagd in der deutschen Öffentlichkeit auf Kritik.

Der Gesetzentwurf berücksichtigt die am 19. Dezember 2007 veröffentlichte Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Er enthält neben den o. g. Verboten auch Ausnahmeregelungen für Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecke und zum Zwecke der Präparation von Tierkörpern und Tierkörperteilen. Ferner wird eine befristete Härtefallregelung vorgesehen, soweit die Verbote zu unbilliger Härte, insbesondere zu einer Gefährdung oder Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz Betroffener führen. Der Gesetzentwurf enthält ferner eine Ausnahmeregelung für Inuits.

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