Bund schließt Schlupflöcher bei der Lebensmittelüberwachung
Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches beschlossen.
„Es freut mich, dass der Bundesrat uns beim Kampf gegen den ungesetzlichen Handel mit überlagertem Fleisch grundsätzlich unterstützt“, sagte Bundesverbraucherminister Seehofer in Berlin. Der Bund spricht sich im Gesetzentwurf allerdings auch für eine Regelung aus, die es dem Bundesministerium ermöglicht, bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild zu erstellen. „Die Ablehnung dieses Punktes durch die Länder ist für mich bedauerlich. Nur wenn das Bundesministerium zuverlässig die relevanten Informationen hat, kann es rasch notwendige Maßnahmen treffen und sowohl den Deutschen Bundestag als auch die Europäischen Institutionen angemessen und zeitnah informieren,“ sagte der Minister weiter.
Der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am 24. Oktober 2007 beschlossen hat, greift insbesondere den seit November 2005 in Zusammenhang mit überlagertem Fleisch deutlich gewordenen gesetzlichen Anpassungsbedarf auf.
Lebensmittelunternehmer, an die unsichere Lebensmittel geliefert worden sind und die diese deshalb zurückweisen, sollen verpflichtet werden, die zuständige Behörde zu informieren.
Zur Einschätzung der Notwendigkeit angemessener Maßnahmen des Risikomanagements auf Bundesebene soll dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ermöglicht werden, bei länderübergreifenden Überwachungssachverhalten zeitnah ein Lagebild auf der Grundlage der von den Ländern zu übermittelnden Informationen zu erstellen.
Künftig sollen spürbarere Strafen bei fahrlässigen Verstößen gegen das Verbot, so genanntes Gammelfleisch in den Verkehr zu bringen, verhängt werden können. Der Bußgeldrahmen soll deshalb von zwanzigtausend Euro auf fünfzigtausend Euro angehoben werden.