Überforderte Lebensmittelämter brauchen externen Beistand

Unterstützung der Überwachungsbehörden durch Sachverständige sinnvoll

Der aktuelle Gammelfleischskandal zeigt, dass die Behörden die Lebensmittelkontrolle nicht in den Griff bekommen. Zu wenig Personal, unzureichende finanzielle und damit technische Ausstattung und zersplitterte Zuständigkeiten sind als Gründe zu nennen. Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Spezialisten auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung. Sie sollten von den zuständigen Behörden neben privaten Prüflabors unterstützend bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung im hoheitlichen Bereich einbezogen werden.

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. – BVS als größte Organisation und berufsständische Vertretung öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Deutschland bekennt sich zur staatlichen Lebensmittelüberwachung. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass die Behörden allein keine effiziente Überwachung garantieren können. Hier können die Experten des BVS mit Rat und Tat zur Seite stehen.

„Nach dem letzten Gammelfleischskandal hat Bayern die Zuständigkeiten neu geregelt. Seit 2008 gibt es nur noch eine verantwortliche Behörde. Zudem erhielten die Lebensmittelkontrolleure eine vermeintlich bessere Ausstattung. Andere Bundesländer kündigten ähnliche Maßnahmen an. Und trotzdem sind wir vom nächsten Skandal, diesmal in Niedersachsen, nicht verschont geblieben“, beklagt sich Roland R. Vogel, Präsident des BVS.

Kein Geheimnis ist es unter Fachleuten, dass beamtete Kontrolleure mit Pressionen der örtlichen Fleischbranche rechnen müssen, falls sie ihre Überprüfungen zu engagiert durchführen. Auch in diesen Fällen können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im behördlichen Auftrag die Aufgaben der Lebensmittelkontrolle übernehmen. Diese Sachverständigen sind auf ihrem Gebiet Spezialisten. Ihr Tätigkeitsfeld ist jedoch breit gefächert, so dass sie nicht über einen längeren Zeitraum mit denselben Fleischunternehmen zusammen arbeiten. Einflussnahmen von interessierter Seite sind deshalb nicht so leicht möglich. Zudem kann man mit dem Einsatz von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Zahl an Lebensmittelkontrollen kurzfristig beträchtlich erhöhen. Roland R. Vogel: „Nur wer mit nicht vorhersehbaren Kontrollen rechnen muss, lässt sich von illegalem Handeln abschrecken.“

http://www.bvs-ev.de

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