„Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel
Lebensmittel aus tierischer Produktion sollen künftig die Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“ erhalten können, wenn die Tiere mit gentechnisch unveränderten Pflanzen gefüttert wurden. Auch Beimengungen von gentechnisch erzeugten Zusatzstoffen, Aromen und Vitaminen in Lebensmitteln sind grundsätzlich verboten, wenn das Kennzeichen „Ohne Gentechnik“ verwendet wird. Lediglich bei der Herstellung von Futtermitteln dürfen Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine verwendet werden, wenn diese in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden. Voraussetzung ist, dass die eingesetzten Mikroorganismen vollständig entfernt und in den jeweiligen Zusatzstoffen oder Aromen des Futtermittels nicht mehr enthalten sind.
80 Prozent der angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen sind Futtermittel. Jahr für Jahr werden Millionen Tonnen gentechnisch veränderter Soja nach Europa importiert, ohne dass deren Verwendung in Tierfutter bei den damit erzeugten Lebensmitteln gekennzeichnet würde. Dadurch werden die Verbraucher zu Zwangsunterstützern einer umstrittenen Technologie gemacht. Lebensmittel von Tieren, die mit den gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert werden, müssen nicht besonders gekennzeichnet werden. So geraten mit den Futtermitteln auch in Deutschland große Mengen gentechnisch veränderter Pflanzen auf den Markt, ohne dass die Verbraucher darüber informiert werden. Auch der in Deutschland angebaute gentechnisch veränderte Mais wird im Tierfutter verwendet.
„Mit der neuen Kennzeichnung kann der einzelne Verbraucher beim Einkauf endlich die politische Entscheidung treffen, die Gentechnik auf dem Acker nicht zu unterstützen“, sagt Thilo Bode von foodwatch. „Die neue Verordnung setzt ihren Schwerpunkt richtig, nämlich bei den Futterpflanzen. Denn diese werden im Freiland angebaut und haben den größten potentiellen negativen Effekt.“ Der Vorschlag sei pragmatisch und sinnvoll.