Glühwein und Kinderpunsch können unbeschwert genossen werden

Hessisches Landeslabor findet keine überhöhten Cumaringehalte

Glühwein und Punsch sind sehr beliebte Getränke im Winter, die insbesondere in der Vorweihnachtszeit auf Weihnachtsmärkten gern getrunken werden. Für Kinder werden diese in der alkoholfreien Variante als Kinderpunsch bzw. Kinderglühwein angeboten.

Es handelt sich dabei um Getränke, die mit Zimt und anderen Gewürzen aromatisiert werden. Im Zimt ist der Aromastoff Cumarin enthalten, der dem Getränk einen typischen Geschmack und Geruch verleiht. Cumarin ist in höheren Konzentrationen möglicherweise gesundheitsschädlich. Deshalb hat der Gesetzgeber für cumarinhaltige aromatisierte Lebensmittel Höchstmengen für Cumarin festgelegt.

Das Landeslabor hat aktuell überwiegend auf hessischen Weihnachtsmärkten entnommene Glühweine und Kinderpunsche untersucht. Dabei wurden 74 Proben auf ihre Cumaringehalte überprüft.

In allen Proben lagen die Cumaringehalte weit unterhalb des zulässigen Höchstwertes in der Aromenverordnung.

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