Kaviar

Bedrohlicher Handel mit Stör-Eiern – WWF warnt vor hohen Geldstrafen für Import von illegalen Naturprodukten

Zum Kampf gegen den illegalen Artenhandel
ruft der WWF in der Vorweihnachtszeit auf: Konsumenten, die zu den
Festtagen Kaviar genießen wollen, sollten unbedingt darauf achten,
ausschließlich legal importierte Produkte mit der CITES-Etikettierung zu
erwerben. Der Handel mit illegal importiertem „Schwarzem Gold“ kann dem
Käufer nämlich teuer zu stehen kommen.

„Bis zu 600 Euro kosten 100 Gramm vom Beluga-Kaviar, der teuersten
Kaviarsorte“, erklärt Jutta Jahrl vom internationalen Programm Wildlife
Trade beim WWF http://www.wwf.at . „Die Fischfamilie
der Störe umfasst 27 Arten. In den vergangenen Jahren sind die Bestände
der Störe um bis zu 95 Prozent zurückgegangen, da für die
Kaviargewinnung die Fische getötet werden.“ Der Beluga-Kaviar stammt vom
gleichnamigen Beluga, der bis zu acht Meter lang und 2.000 Kilogramm
schwer wird. „Ein großer Nachteil ist, dass die Störe verhältnismäßig
spät geschlechtsreif werden“, so Jahrl. Die starke internationale
Nachfrage nach dem Luxusgut Kaviar habe zu einer Bedrohung dieser Art
geführt.

„Alle Störarten wurden 1998 nach dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen CITES unter Schutz gestellt“, erklärt Jahrl.
Dies soll zur Sicherung eines nachhaltigen Handels führen. Das bedeutet
aber auch, dass für den internationalen Kaviarhandel CITES-Genehmigungen
vorliegen müssen, die von Regierungsbehörden erstellt werden. „Das
tatsächliche Problem allerdings ist, dass in den vergangenen zehn Jahren
die Nachfrage nach dem Kaviar förmlich explodiert ist. Die legale
internationale Handelsquote ist von 314 Tonnen 1999 auf 100 Tonnen 2004
gesunken.“ Dass der illegale Kaviarhandel boomt sei schon länger
bekannt. Unbekannt hingegen ist, in welchem Ausmaß der Handel
tatsächlich betrieben wird. 2005 sind bei einer gemeinsamen Aktion des
deutschen mit dem französischen Zoll zwei Geschäftsleute verhaftet
worden, die rund 1,4 Tonnen Kaviar illegal in die EU importiert hatten.
„Trotz der Etikettierungspflicht wird in den meisten EU-Ländern ein
Großteil des Kaviars weiterhin ohne Etikett verkauft“, erklärt Jahrl.

Experten gehen davon aus, dass nur ein geringer Teil des illegalen
Kaviarhandels entdeckt wird. „Dass dabei Kühlketten beim Transport
unterbrochen werden, oder Dosen unsachgemäß gelagert werden, scheint die
Kundschaft nicht zu stören“, bemerkt ein Beamter des Finanzministeriums,
der mit dem illegalen Handel von Tier- und Pflanzenarten beschäftigt
ist.

CITES http://www.cites.org beinhaltet drei Kontrollkategorien, so
genannte Anhänge, die je nach Grad der Gefährdung unterschiedlich
strenge Schutzmechanismen vorsehen. In der Liste im Anhang 1 sind 830
extrem gefährdete Arten gelistet, im zweiten Anhang – hier sind Arten
aufgezählt, die nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber die
gefährdet sein können, sollte der Handel nicht strikt reguliert sein –
sogar mehr als 32.000. Im dritten Anhang sind jene Arten gelistet, deren
internationaler Handel auf Antrag eines Verbreitungsstaates reguliert
ist und der nur die Bestände im betroffenen Land umfasst. Über 200 Arten
sind hier geschützt.

All jene, die die Weihnachtszeit in den Tropen verbringen, sollten bei
der Wahl der Urlaubssouvenirs umsichtig sein. „Immer noch haben
Touristen nicht verstanden, dass man von gewissen Souvenirs besser die
Finger lassen sollte“, so der Beamte, der anonym bleiben wollte,
gegenüber pressetext. Tabu sollten für Fernreisende alle Arten von
Elfenbeinprodukten, Schmuck aus Korallen, Taschen aus Krokodil-,
Schlangen- und Schildkrötenleder sein. „Verboten ist auch die Einfuhr
von Seepferdchen. Alle diese Arten stehen unter Schutz“, so Max
Abensperg-Traun von der CITES-Vollzugsbehörde im Lebensministerium
http://www.lebensministerium.at . Das gleiche gilt auch für die Einfuhr
von lebenden Papageien oder Schildkröten. „In Österreich gibt es dafür
Strafen bis zu 36.000 Euro“, erklärt der Fachmann. „Viele Reisende
scheinen auch nicht zu wissen, dass für Orchideen und Kakteen, wenn kein
Handelsverbot besteht, Aus- und Einfuhrgenehmigungen erforderlich sind.“

„Im Zweifel sollte man von diesen Souvenirs Abstand nehmen und andere
Urlaubserinnerungen wie etwa Korb- oder Flechtwaren oder auch Keramik
mitnehmen“, rät Jahrl. „Durch überlegten Souvenirkauf und vor allem
durch Nichtkauf kann jeder der Natur helfen und sich selbst viel Ärger
und hohe Kosten sparen“, so Abensberg-Traun abschließend. (Wolfgang Weitlaner)

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