EU will den Begriff "Apfelwein" verbieten

Entwürfe für neue EU-Weinmarktordnung – Hessens Stöffche soll
einen anderen Namen bekommen – Verband kündigt an: „Wir kämpfen
für Apfelwein“

Der Entwurf der neuen EU-Weinmarktordnung sorgt in Hessen für
Wirbel. In diesem Entwurf will die EU-Kommission festlegen lassen,
dass der Begriff „Wein“ künftig ausschließlich im Zusammenhang mit
Traubenweinen verwendet werden darf. Werden diese Entwürfe umgesetzt,
darf der Ausdruck „Apfelwein“ nicht mehr von den hessischen
Herstellern verwendet werden. Kurzum: Die EU will „Apfelwein“
verbieten.

Dagegen werden die Mitglieder des Verbandes der Hessischen
Apfelwein- und Fruchtsaft-Keltereien e.V. mit allen Mitteln kämpfen.
Apfelwein ist viel mehr als nur ein Getränk – er ist ein großes Stück
hessische Identität. Zusammen mit der Marketinggesellschaft ,GUTES
AUS HESSEN‘ wird der Verband der Hessischen Apfelwein- und
Fruchtsaft-Keltereien e.V. jeden notwendigen Schritt unternehmen, um
gegen die Entwürfe der EU vorzugehen.

Apfelwein ist Hessen. Würde dieser Begriff verboten, hätte das
Land Hessen eines seiner bedeutendsten Identifikationsmerkmale
verloren. Warum die EU den Begriff „Apfelwein“ in der neuen
EU-Weinmarktordnung verbieten will, ist unklar.

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