Ab dem 1. November 2007 enthalten alle neu ausgestellten Reisepässe auf ihrem Chip die Fingerabdrücke des Inhabers. Kinder können ab diesem Datum nicht mehr in den elterlichen Pass eingetragen werden und brauchen Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit von sechs Jahren. Eine Verlängerung ist maximal bis zum 12. Lebensjahr möglich, wie das Ministerium des Inneren in Berlin mitteilt. Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren erhalten künftig wie Erwachsene elektronische Reisepässe. Auf Wunsch der Eltern erhalten auch Kinder unter zwölf Jahren bereits elektronische Reisepässe. Bisher gab es Kinderreisepässe mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres und einer Verlängerungsmöglichkeit bis zum 16. Geburtstag. Vor dem 1.11.2007 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben, so das Ministerium, bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Kinderdokumente, die vor dem Stichtag 1.11.2007 ausgestellt wurden und bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres gültig sind, können bis zum 12. Geburtstag verlängert werden. Die Personalausweispflicht besteht weiterhin ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Auf Wunsch der Eltern gibt es auch für Kinder unter 16 Jahren einen Personalausweis, der gewöhnlich für Reisen innerhalb der Europäischen Union ausreicht. Im übrigen entscheidet allein das Zielland, ob ein Kinderreisepass zur visumfreien Einreise in dieses Land berechtigt. Für die USA reicht zum Beispiel ein Kinderreisepass ohne Visum nicht aus.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen im Ausland gibt es bei den Botschaften der Länder und über die Website des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de ). Hinweise zu Pass- und Ausweisdokumenten stehen auf der Homepage des Innenministeriums in Berlin( www.ePass.de )