Bei Fleisch, Milch und Honig kaum Überschreitungen von Rückstandshöchstmengen

BVL legt Jahresbericht 2006 zu Rückständen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs vor

Fleisch, Milch und Honig waren im Jahr 2006 in geringem Umfang mit Rückständen aus Tierarzneimitteln und hormonell oder antibakteriell wirksamen Substanzen belastet. Zu diesem Ergebnis kommt der „Jahresbericht 2006 zum Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischer Herkunft“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin veröffentlicht hat. Wie bereits in den beiden Vorjahren wies auch 2006 rund jede 500. Probe tierischer Herkunft Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf.

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 386.107 Untersuchungen an 46.565 Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Darüber hinaus wurden fast 250.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 664 Stoffe geprüft. Bei den Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel wie auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zusammengestellt.

Rinder und Schweine

Die Belastung von Rindern und Schweinen mit unzulässigen Rückstandmengen lag bei unter 0,15 Prozent. Bei 5 von 3.213 untersuchten Rindern und 9 von 2.639 Schweinen wurden Stoffe mit hormonaler Wirkung gefunden, deren Anwendung verboten ist. Eine illegale Behandlung konnte in keinem Fall nachgewiesen werden. Als Ursache kommt das natürliche Vorkommen dieser Stoffe im Tier in Frage.
Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde bei rund jeder 860. Rinderprobe (4 von 3.454 Proben) und jeder 500. Schweineprobe (4 von 1.969 Proben) nachgewiesen. Einzelbefunde bei nicht zugelassenen Stoffen gab es bei Phenylbutazon, einem entzündungshemmenden Stoff, Metronidazol, einem Antibiotikum, und Lasalocid, einem Antiparasitikum.
Bei jedem 400. Rind und 760. Schwein waren die zulässigen Höchstgehalte von Antibiotika überschritten. Fast 10.000 Proben wurden mit spezifischen Analysemethoden untersucht. Bei den mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten Proben waren 0,16 Prozent (387 von 244.004 Proben) positiv.
Kontaminanten wurde in acht von insgesamt 3.828 untersuchten Proben (0,2 %) nachgewiesen. Neben Schwermetallen (4 Befunde) wurden einmal PCB, einmal Dioxine und zweimal der Holzschutzmittelwirkstoff Pentachlorphenol über der Höchstmenge gefunden.

Geflügel

0,13 % von den insgesamt 5.525 getesteten Geflügelproben waren mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. In zwei Proben wurden verbotene Stoffe ermittelt und in drei Proben konnte ein unsachgemäßer Einsatz von Tierarzneimitteln nachgewiesen werden. Dioxine in unzulässiger Höhe waren in zwei Proben zu finden. In einem Fall wurde in mehreren Beständen Nikotin als Desinfektionsmittel verbotenerweise eingesetzt. Die belasteten Tierkörper und Eier gelangten nicht mehr in den Handel.

Schafe, Pferde, Kaninchen, Wild

499 Proben von Schafen, 141 Proben von Pferden, 11 Proben von Kaninchen und 222 Wildproben wurden untersucht. In rund sechs Prozent (2 von 32) auf Schwermetalle untersuchten Schafproben wurden Cadmium bzw. Blei und Cadmium nachgewiesen. Bei Pferden waren in einer Probe PCB zu finden. Bei Kaninchen und Zuchtwild konnten keine Rückstandsbelastungen festgestellt werden. Rund zwölf Prozent (4 von 34 Proben) der Wildschweine aus freier Wildbahn waren mit Organochlorverbindungen wie DDT, Lindan, alpha- und beta-HCH, PCB 138 und 153 oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet.

Aquakulturen

2006 wurden 537 Proben getestet, meist Forellen und Karpfen. In einer Probe war das verbotene antibakteriell und antiparasitär wirksame 3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ) nachweisbar. Relativ häufig werden wie in den Vorjahren Rückstände von Malachitgrün analysiert, ein zur Anwendung bei Fischen verbotenes Teichdesinfektionsmittel. Sieben von 284 Forellenproben (rund zwei Prozent) und zwei von 184 Karpfenproben (rund ein Prozent) waren positiv.

Milch, Eier, Honig

2006 betrug der Probenumfang 1.691 Milchproben, 622 Hühnereierproben und 155 Honigproben. Unzulässige Gehalte konnten bei Milch und Honig jeweils nur in einer Probe ermittelt werden. Es handelte sich hierbei um Antibiotikarückstände. In einer weiteren Honigprobe wurde Semicarbazid nachgewiesen. Hierbei handelte es sich wahrscheinlich um eine Kontamination über die verwendete Deckeldichtung. Mit rund 1,5 Prozent positiven Proben waren Eier etwas häufiger zu beanstanden als in den Vorjahren. In vier Proben wurde Lasalocid und in einer Nicarbazin gefunden, beides Mittel gegen Darmparasiten. Dioxinrückstände wurden in allen 47 untersuchten Eierproben nachgewiesen, in drei davon oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes.

Hintergrundinformationen
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit nationalen Rechtsvorschriften. Für die Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organe, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt sie an die EU-Kommission.

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