proBino

Die AK warnt vor Rechnungen des deutschen Onlineanbieters proBino, der Rechnungen für angebliche Internetbestellungen an österreichische KonsumentInnen verschickt. „Manche Konsumenten hören von dem Anbieter zum ersten Mal“, sagt AK Konsumentenschützer Harald Glatz. Glatz empfiehlt den Rechnungsempfängern: „Wenn Sie ganz sicher nichts bestellt haben, brauchen Sie die Rechnung auch nicht zu bezahlen. Denn der Anbieter muss beweisen, dass ein Vertrag zu Stande gekommen ist.“

Konsumentinnen und Konsumenten berichten in der AK Konsumentenberatung, dass die Firma proBino per Post Rechnungen für angebliche Internetbestellungen verschickt. Auf der Webseite verspricht der Anbieter, KonsumentInnen regelmäßig bei Veranstaltern einzutragen, über die der Konsument gratis Produktproben und Gutscheine erhält. „Jedoch, wer sich in die Liste eintragen lässt, muss 84 Euro für ein Jahresabo zahlen“, sagt Glatz.

Der Internetdienst verweist auf die IP-Adresse, also die numerische Computeradresse, unter der angeblich bestellt worden ist. Es ist allerdings für unseriöse Anbieter nicht schwer, an Name, Adresse und IP-Adresse zu gelangen: Die Schlinge wird den künftigen Opfern zuvor schon auf anderen Webseiten gelegt, wo Gratis-Gewinnspiele angeboten werden. Wer auf Gewinnspielseiten seine Daten gewollt (Name, Adresse, Geburtsdatum) oder auch ungewollt – IP-Adresse – preisgibt, läuft Gefahr, dass diese Daten für andere Zwecke weiterverkauft und missbraucht werden.

Tipps der AK Konsumentenschützer
Sie können die Zahlung von auf dem Postweg versendeten Rechnungen für Internetdienste vor allem verweigern, wenn
+ die Dienste vom betroffenen Anschluss aus nicht bestellt wurden
+ die Internetseiten keine Angaben über die Kosten einer Teilnahme oder Bestellung enthalten oder diese gut versteckt sind.
+ War eine Online-Bestellung übereilt und wird vom Konsumenten bedauert, sollte rasch rechtlicher Rat eingeholt werden: In vielen Fällen besteht nämlich ein befristetes, kostenloses Rücktrittsrecht.

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138 Antworten auf „proBino“

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    GF: Christopher Metz – Sitz: AT!
    Abzocker: Immer daran denken, 14 Tage widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften! Und vielleicht auch mit dem Datenschutzbeauftragen der deutschen od. österreichischen Regierung zusammen setzen. Denn in beiden Fällen gilt: Wenn man über die IP Adresse den Namen heraus findet, ist die eine Verletzung des Datenschutzes!

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  3. Wenn Du den Anhang aufgemacht hast, hast Du jetzt auch einen Trojaner … Bei kochmesser.de gibt es einen online Virusscanner, damit kannst Du ihn wieder los werden! Rechtsanwalt Tank

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  5. habe heute eine rechnung von über 900 euro erhalten von anwaltskanzlei o. tank für eine bestellung???habe weder was bestellt noch in anspruch genommen,werde definitiv nichts bezahlen,habe mit meinem anwalt gedroht,kennt jemand diesen rechtsanwalt?weiß nicht was ich tun könnte!

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