Abgepackte Salatmischungen

Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei der Ernte und der Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen, sowie Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.

In einer abgepackten Salatmischung aus Radicchio-, Frisee- und Feldsalat wurden Teile

anderer Pflanzen nachgewiesen. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung der verunreinigten

Salatmischung ergab, dass es sich dabei um Blüten und Blätter des Gemeinen Greiskrautes

(Senecio vulgaris L.) handelte, einem in gemäßigten Klimazonen weit verbreiteten, wild

wachsenden gelbblütigen Ackerkraut mit bitterem Geschmack.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung

(BfR) wurde gebeten, das Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Gemeinem

Greiskraut für den Verbraucher zu bewerten.
Aus Vergiftungsfällen ist bekannt, dass Gemeines Greiskraut bei Mensch und Tier lebensbedrohliche

Leberschäden verursachen kann. Ursache hierfür sind bestimmte im Greiskraut

enthaltene Inhaltsstoffe, wie Senecionin und Riddelin, die zu der Gruppe der ungesättigten

Pyrrolizidinalkaloide (PA) gehören und unter diesen zu den giftigsten Substanzen zählen.
Im

Tierversuch wirken diese Alkaloide krebserregend und in verschiedenen in vitro- und in vivo-

Tests erbgutschädigend. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stuft Riddelin

als wahrscheinlich für den Menschen kanzerogen ein. Eine Verzehrsmenge, unterhalb

derer eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist, lässt sich für ungesättigte PA wissenschaftlich

nicht begründen und somit auch keine tolerierbare Aufnahmemenge ableiten.

Die Aufnahme von PA sollte aus Vorsorgegründen so weit wie möglich vermieden werden.

Das BfR kommt nach der Expositionsabschätzung zu dem Ergebnis, dass akute bis mittelfristige

Leberschäden infolge des Verzehrs der mit Gemeinem Greiskraut verunreinigten Salatmischung

nicht ausgeschlossen werden können. Ein 60 Kilogramm schwerer Erwachsener

würde bei dauerhaftem Verzehr schätzungsweise 220 bis 349 Mikrogramm (μg) ungesättigte

PA pro Tag zu sich nehmen und somit die für Arzneimittel ohne anerkanntes Anwendungsgebiet

tolerierte Expositionsdosis von 0,1 μg ungesättigte PA pro Tag um ein Vielfaches überschreiten.

Die mögliche Aufnahme von ungesättigten PA aus weiteren Lebensmitteln

wurde aufgrund mangelnder Daten nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die

Verbreitung verschiedener Greiskrautarten aufgrund des Verbots bestimmter Herbizide zugenommen

hat. Ob hierdurch die Exposition des Verbrauchers mit ungesättigten PA, die

über Tierfutter in verschiedene Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Eier oder Honig gelangen

könnten, zugenommen hat, empfiehlt das BfR zu überprüfen.

Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei der Ernte und der Zubereitung von Salat, Blattgemüse

und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen sowie

Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.

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