Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei der Ernte und der Zubereitung von Salat, Blattgemüse und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen, sowie Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.
In einer abgepackten Salatmischung aus Radicchio-, Frisee- und Feldsalat wurden Teile
anderer Pflanzen nachgewiesen. Die amtliche Lebensmitteluntersuchung der verunreinigten
Salatmischung ergab, dass es sich dabei um Blüten und Blätter des Gemeinen Greiskrautes
(Senecio vulgaris L.) handelte, einem in gemäßigten Klimazonen weit verbreiteten, wild
wachsenden gelbblütigen Ackerkraut mit bitterem Geschmack.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) wurde gebeten, das Gesundheitsrisiko durch den Verzehr von Gemeinem
Greiskraut für den Verbraucher zu bewerten.
Aus Vergiftungsfällen ist bekannt, dass Gemeines Greiskraut bei Mensch und Tier lebensbedrohliche
Leberschäden verursachen kann. Ursache hierfür sind bestimmte im Greiskraut
enthaltene Inhaltsstoffe, wie Senecionin und Riddelin, die zu der Gruppe der ungesättigten
Pyrrolizidinalkaloide (PA) gehören und unter diesen zu den giftigsten Substanzen zählen.
Im
Tierversuch wirken diese Alkaloide krebserregend und in verschiedenen in vitro- und in vivo-
Tests erbgutschädigend. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) stuft Riddelin
als wahrscheinlich für den Menschen kanzerogen ein. Eine Verzehrsmenge, unterhalb
derer eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen ist, lässt sich für ungesättigte PA wissenschaftlich
nicht begründen und somit auch keine tolerierbare Aufnahmemenge ableiten.
Die Aufnahme von PA sollte aus Vorsorgegründen so weit wie möglich vermieden werden.
Das BfR kommt nach der Expositionsabschätzung zu dem Ergebnis, dass akute bis mittelfristige
Leberschäden infolge des Verzehrs der mit Gemeinem Greiskraut verunreinigten Salatmischung
nicht ausgeschlossen werden können. Ein 60 Kilogramm schwerer Erwachsener
würde bei dauerhaftem Verzehr schätzungsweise 220 bis 349 Mikrogramm (μg) ungesättigte
PA pro Tag zu sich nehmen und somit die für Arzneimittel ohne anerkanntes Anwendungsgebiet
tolerierte Expositionsdosis von 0,1 μg ungesättigte PA pro Tag um ein Vielfaches überschreiten.
Die mögliche Aufnahme von ungesättigten PA aus weiteren Lebensmitteln
wurde aufgrund mangelnder Daten nicht berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die
Verbreitung verschiedener Greiskrautarten aufgrund des Verbots bestimmter Herbizide zugenommen
hat. Ob hierdurch die Exposition des Verbrauchers mit ungesättigten PA, die
über Tierfutter in verschiedene Lebensmittel wie Milch, Fleisch, Eier oder Honig gelangen
könnten, zugenommen hat, empfiehlt das BfR zu überprüfen.
Das BfR rät zu besonderer Sorgfalt bei der Ernte und der Zubereitung von Salat, Blattgemüse
und Kräutern. Verbraucher sollten diese vor dem Verzehr gut putzen und waschen sowie
Pflanzenteile aussortieren, die keinen essbaren Pflanzen zugeordnet werden können.