Leere Tische? Welche Folgen hat das Rauchverbot in der Gastronomie?

In Niedersachsen und Baden-Württemberg fürchten viele Gastronomen um ihre Existenz. Seit Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten, Restaurants und Discotheken am 1. August laufen vor allem Inhaber kleinerer Betriebe Sturm. Die Dehoga-Landesverbände wollen sogar vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Befürworter des Gastro-Rauchverbotes halten dagegen: In keinem europäischen Land habe es bisher negative wirtschaftliche Auswirkungen durch die Rauchfreiheit von Bars und Restaurants gegeben, sagt die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing. Das Marktforschungsinstitut CHD Expert führt dazu eine telefonische Befragung von Betreibern von Bars, Kneipen und Restaurants in den beiden Bundesländern durch. Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes auf den Alkoholkonsum in der Gastronomie“ wird Ende Oktober verfügbar sein*.

„Mit welchen Konzepten reagieren die betroffenen Gastronomen auf mögliche Veränderungen in der Gästezusammensetzung? Wir werden ebenso bei den Gastronomen nach der Veränderungen bei Aufenthaltsdauer und Konsumverhalten der Gäste fragen. Ebenso stehen die Gewinner und Verlierer der alkoholischen Getränke im Fokus unserer repräsentativen Stichprobenbefragung“, sagt Thilo Lambracht, Geschäftsführer Deutschland von CHD Expert.

Rauchverbot trifft Bars, Lounges und Bistros am schwersten

Vom Gastro-Rauchverbot werden besonders Bars, Lounges und Bistros betroffen sein. Über 40 Prozent dieser Betriebe haben einen Raucheranteil von rund 75 Prozent unter ihren Gästen. Dies geht aus einer deutschlandweiten Untersuchung von CHD Expert vom Mai dieses Jahres hervor.

Gut die Hälfte aller befragten Wirte erwartet sich negative Auswirkungen eines (strengen) erweiterten Nichtraucherschutzes in der Gastronomie. Am intensivsten werden Umsatzrückgänge in den Betriebstypen mit sehr rauchaffinem Publikum befürchtet. Cafébetreiber sind verhältnismäßig gelassen, aber auch dort erwartet immer noch ein gutes Drittel Umsatzrückgänge und Arbeitsplatzabbau.

Die Ausweichmöglichkeiten sind begrenzt. Nur elf Prozent der Betriebe mit lediglich einem Gastraum verfügt über die baulichen Voraussetzungen, einen weiteren getrennten und abschließbaren Gastraum einzurichten. Da bleibt nichts anderes übrig, als die Gäste zum Rauchen vor die Tür zu bitten. Der Anteil der Betriebe mit Möglichkeit zur Außengastronomie ist sehr hoch und steigt z.B. bei Bistros auf über 80 Prozent der Objekte. Weitere 25 Prozent der Betriebe ohne vorhandenen Sitzplätzen in der Außengastronomie plant laut der CHD-Studie Investitionen in diesem Bereich.

www.chd-expert.de

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