NRW-Pestizidreport nennt Namen

Als erste deutsche Behörde schlüsselt das Verbraucherschutzministerium von Nordrhein-Westfalen (NRW) Daten zur Pflanzenschutzmittelbelastung von Lebensmitteln nach Supermarktketten auf. Seit Ende August können sich Verbraucher im Internet darüber informieren, bei welchen Händlern die nordrhein-westfälischen Lebensmittelkontrolleure in den vergangenen drei Jahren belastetes Obst oder Gemüse entdeckt haben. Die Datentabellen liefern auch Anhaltspunkte dafür, welche Lebensmittel stärker mit Pflanzenschutzmitteln belastet waren oder aus welchen Ländern weniger belastete Produkte stammten.

Das Land Nordrhein-Westfalen untersucht jährlich 3 000 Proben Obst und Gemüse auf die Rückstände von 600 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln. Auf diesen zahlreichen, allerdings nicht repräsentativen Stichproben beruht der nun veröffentlichte „Pestizidreport NRW“. Deshalb können die Verbraucher anhand der Ergebnisse auch nicht auf die Gesamtbelastung des Obst- und Gemüseangebotes eines Herkunftslandes oder einer Handelskette schließen. Mit der Veröffentlichung steige aber der Druck auf die Importeure und Anbieter, „es mit ihren Eigenkontrollen sehr genau zu nehmen“, meint Eckhard Uhlenberg, Verbraucherschutzminister von Nordrhein-Westfalen. Auf Kritik stieß der Pestizidreport beim Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer: Die veröffentlichten Untersuchungsergebnisse seien völlig ungewichtet und deshalb für Verbraucher verwirrend.
Dass die Landesbehörde Händlernamen veröffentlichen darf, hängt mit dem seit 2002 in Nordrhein-Westfalen geltenden Informationsfreiheitsgesetz zusammen.

Zwar verfügen noch sieben weitere Bundesländer über ein solches Gesetz, solange diese aber keinen Gebrauch von ihrem Recht machen, bleibt der Druck auf die Handelsketten auf Nordrhein-Westfalen beschränkt.
Auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat im September eine neue Übersicht über Pflanzenschutzmittelrückstände veröffentlicht. Diese nennt allerdings keine Händlernamen und richtet sich auch nicht direkt an Verbraucher, sondern an Händler, Wirtschafts- und Verbraucherverbände. Entdeckt beispielsweise eine Handelskette bei Eigenkontrollen Rückstände eines bestimmten Pflanzenschutzmittels in Äpfeln, kann sie ihre Ergebnisse mit den Apfelproben der BVL-Übersicht vergleichen und so besser einordnen.
( Larissa Kessner )

Weitere Informationen:
www.munlv.nrw.de , Rubrik: Verbraucherschutz/Lebensmittel
www.bund.bvl.de , Rubrik: Lebensmittel/Unerwünschte Stoffe/Pflanzenschutzmittel

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