Hyperaktiv durch Lebensmittelzusatzstoffe?

Die Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton deuten darauf hin, dass sich bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe (die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und der Konservierungsstoff Natriumbenzoat E 211) auf das Verhalten hyperaktiver Kinder möglicherweise nachteilig auswirken.

Künstliche Farbstoffe in Lebensmitteln können möglicherweise das Verhalten von Kindern beeinflussen. Die Ergebnisse einer Studie der Universität Southampton, die im Auftrag der britischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Food Standards Agency – FSA) durchgeführt wurde, deuten darauf hin, dass sich bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe (die Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124, E 129 und der Konservierungsstoff Natriumbenzoat E 211) auf das Verhalten hyperaktiver Kinder möglicherweise nachteilig auswirken.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nimmt diese Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang ernst und bezieht die Studienergebnisse in ihre derzeit laufende Neubewertung aller in der EU zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe ein.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat unmittelbar nach Veröffentlichung der Befunde der Britischen Studie mit der Bewertung der Ergebnisse begonnen, wobei auch die Relevanz für die Bewertung des gesundheitlichen Risikos der untersuchten Zusatzstoffe für hyperaktive Kinder geprüft wird. In einem ersten Fazit gehen die BfR-Wissenschaftler davon aus, dass sich aus der Studie zwar Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen der Aufnahme der untersuchten Zusatzstoffe und einer negativen Beeinflussung des Verhaltens von Kindern ergeben. Allerdings sind die beobachteten Effekte gering. Einen eindeutigen Beweis für einen kausalen Zusammenhang zwischen der Zusatzstoffaufnahme und den beobachteten Effekten liefert die Studie nicht. Aus den Ergebnissen kann für einen solchen kausalen Zusammenhang auch kein biologischer Mechanismus abgeleitet werden.

Da Lebensmittelzusatzstoffe in der Zutatenliste aufgeführt werden müssen, können Verbraucher, wenn sie eine Aufnahme der untersuchten Stoffe vorsorglich ausschließen möchten, auf den Verzehr entsprechender Lebensmittel und Getränke verzichten.

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