Informationen unter "Rauchverbot – Herausforderungen für Ihre Gastronomie" veröffentlicht
Es ist soweit: In den ersten zwei Bundesländern
tritt das Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, weitere Länder werden
folgen – eine große Herausforderung für alle Gastronomen.
Das Rauchverbot in der Gastronomie wurde in Deutschland lange
diskutiert und hat die Branche immer wieder verunsichert. In
Niedersachsen und Baden-Württemberg tritt das Gesetz ab dem 1. August
2007 in Kraft. Gastronomen müssen dann mit Bußgeldern rechnen, wenn
sie sich nicht an die neuen Regelungen halten. Spätestens ab Januar
2008 tritt in allen anderen Bundesländern das
Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Aufgrund der neuen Kompetenzen für
die Länder beim Gaststättenrecht kam es zu keiner bundeseinheitlichen
Regelung. Eines steht aber fest: Rauchen in Gaststätten jeder Art wie
Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken wird stark reglementiert
werden.
Wer rechtzeitig Vorkehrungen trifft, für den löst sich der Rauch
schnell in Luft auf. Dabei sollte gute Information die Grundlage
jeder vorausschauenden Maßnahme sein: Welche Regelungen und
Ausnahmeregelungen treffen für mich zu, welche Möglichkeiten habe
ich, Raucher willkommen zu heißen?
Als Partner der Gastronomie in Deutschland bietet British American
Tobacco dazu mit seiner Website bat.de/gastro eine hilfreiche
Informationsquelle an. Unter dem Titel
"Rauchverbot – Herausforderungen für Ihre Gastronomie" hat BAT, neben
Hintergründen zur Regelung und zu den zu erwartenden Auswirkungen des
Rauchverbots, viele praktische Tipps zusammengestellt. Auf der
Website finden sich Anregungen für Outdoorflächen oder
Ventilationssysteme, die für eine bessere Luftqualität im Innenraum
stehen und auch wie separate Raucherräume für ein entspanntes
Miteinander von Rauchern und Nichtrauchern sorgen können.
Worüber sich Gäste, Gastronomen und das Unternehmen British
American Tobacco einig sind: Was stört, ist der Rauch, nicht die
Raucher. Grundsätzlich können Outdoorsolutions schnell umsetzbare und
sinnvolle Lösungen sein, die den veränderten Anforderungen
entsprechen. Darüber hinaus können Gastronomen allerdings mehr tun,
um Raucher wie Nichtraucher willkommen zu heißen.
Im Innenraum der Gastronomie empfiehlt BAT zum Beispiel den Einbau
hochwertiger Ventilationssysteme, auch wenn nicht jede installierte
Ventilation automatisch von den Auflagen des
Nichtraucherschutzgesetzes befreit. In jedem Fall aber ist eine
hochwertige Ventilationsanlage ein zusätzlicher Pluspunkt für die
Luftqualität in Raucherräumen.
Das wird auch deutlich im "Bistro-Restaurant Einstein" in Wedel
bei Hamburg. Auf der Website bat.de/gastro wird das
Best-Practice-Beispiel im Kurzfilm vorgestellt, wo ein modernes
Ventilationssystem die Luftqualität überwacht
Weitere Informationen unter: www.bat.de/gastro