Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel sind zu beanstanden. Dies ist das Ergebnis von Kontrollen der Untersuchungsbehoerden der Bundeslaender, ueber die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin informiert hat. In Deutschland duerfen lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt verkauft werden. Tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel, die in anderen EU-Mitgliedstaaten rechtmaessig in Verkehr sind, duerfen nach Deutschland eingefuehrt und hier vermarktet werden.
Rund ein Prozent der nach Risikokriterien ausgewaehlten Proben waren bestrahlt, obwohl dies fuer das untersuchte Lebensmittel nicht zulaessig war. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland fuer eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet. Zwei der insgesamt 4137 Proben waren als bestrahlt gekennzeichnet, obwohl eine solche Behandlung fuer die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist.
Bei rund einem Drittel der wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Ueber ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulaessiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergaenzungsmittel. Auch Pilze, Gewuerze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemuese wurden wegen unzulaessiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit energiereichen Strahlen haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.
Rund 60 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmaengeln entfiel auf bestrahlte Kraeuter und Gewuerze sowie bei 18 Prozent auf Suppen und Saucen. Bestrahlte Kraeuter und Gewuerze duerfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemaess gekennzeichnet.
Im Jahr 2006 wurden insgesamt 4137 Proben im Hinblick auf eine Bestrahlung untersucht. Dies sind fuenf Prozent mehr als im Vorjahr. Die Probenahme erfolgt bei Lebensmitteln, bei denen eine Bestrahlung moeglich oder wahrscheinlich ist oder deren Herkunft auf eine Bestrahlung hindeutet. Durch diese risikoorientierte Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen daher nicht repraesentativ fuer die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel.
Hintergrundinformation zur Bestrahlung von Lebensmitteln
Um die Haltbarkeit von Lebensmitteln zu erhoehen oder gesundheitsschaedliche Mikroorganismen in Lebensmitteln abzutoeten, ist in verschiedenen Laendern die Bestrahlung einer Reihe von Lebensmitteln zugelassen.
Die verwendete energiereiche Strahlung stammt von radioaktivem Material (Gammastrahlung) oder wird von Maschinen erzeugt (Roentgenstrahlung oder beschleunigte Elektronen). Das radioaktive Material geht jedoch nicht auf das Lebensmittel ueber und fuehrt auch nicht dazu, dass Strahlung von dem bestrahlten Lebensmittel ausgeht. Die Strahlenbehandlung hat zur Folge, dass beispielsweise Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch nicht keimen oder sprossen und laenger gelagert werden koennen. Unerwuenschte Organismen (Insekten und Maden) in Getreide, Trockenobst, Gemuese oder Nuessen koennen durch eine Bestrahlung abgetoetet und die Reifung von Obst kann verlangsamt werden. Mikroorganismen, die gesundheitsgefaehrdend sind, koennen eliminiert werden; die Keimbelastung, auch von Gewuerzen, kann soweit reduziert werden, dass die Haltbarkeit der jeweiligen Produkte gewaehrleistet ist.
Die Lebensmittel werden durch die Bestrahlung nicht radioaktiv. Sie kommen nicht mit der Strahlungsquelle in Kontakt, sondern werden in Containern um die Strahlenquelle herum gefuehrt beziehungsweise unter dem Elektronen- oder Roentgenstrahl hindurch gefuehrt, bis sie die notwendige Dosis erhalten haben.
Welche bestrahlten Lebensmittel duerfen in Deutschland angeboten werden?
In Deutschland duerfen nach der Lebensmittelbestrahlungsverordnung sowie den EU-Richtlinien 1999/2/EG und 1999/3/EG lediglich getrocknete aromatische Kraeuter und Gewuerze bestrahlt angeboten beziehungsweise verkauft werden. Die Bestrahlung darf nicht in Verbindung mit einer chemischen Behandlung angewandt werden, die dem gleichen Ziel wie die Bestrahlung dient. Um eine ordnungsgemaesse Strahlenbehandlung sicherzustellen, duerfen die Lebensmittel nur in Bestrahlungsanlagen behandelt werden, die fuer diesen Zweck in einem Mitgliedstaat der EU oder durch die EU in Drittlaendern zugelassen sind.
Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande und Grossbritannien haben eine Strahlenbehandlung auch fuer weitere Lebensmittel erlaubt. Diese Lebensmittel duerfen in Deutschland nur angeboten werden, wenn dies in Form einer so genannten Allgemeinverfuegung durch das BVL genehmigt wurde. Eine Allgemeinverfuegung kann erteilt werden, wenn das Produkt nach den Vorschriften eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union rechtmaessig mit ionisierenden Strahlen behandelt worden ist oder sich rechtmaessig im Verkehr des Mitgliedstaates befindet und keine Gesundheitsgefahren in sich birgt. Bislang hat das BVL lediglich eine Allgemeinverfuegung fuer tiefgefrorene bestrahlte Froschschenkel ausgesprochen.
Informationen des BVL zum Thema „Bestrahlte Lebensmittel“: http://www.bvl.bund.de/Bestrahlung