Billigairline muss Flugpreis „all inclusive“ angeben!

Ryanair muss künftig den Gesamtflugpreis, also einschließlich sämtlicher Abgaben und Steuern, angeben. Das bestätigte jetzt das Handelsgericht Wien der AK. Anlass war eine AK Klage gegen Ryanair wegen Verstoßes gegen die Bruttopreisauszeichnungspflicht. Die Billigfluglinie warb immer wieder mit Nettopreisen, die VerbraucherInen in die Irre führen. Das Urteil ist rechtskräftig.

„Primär gilt das Urteil zwar nur für die von uns beklagte Fluglinie Ryanair, aber hat Signalwirkung für alle“, sagt AK Konsumentenschützerin Jutta Repl.

Die AK hatte im Juli 2006 Ryanair nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geklagt, weil sie Flüge nicht als Inklusivpreise, sondern als Nettopreise zuzüglich Abgaben und Steuern bewarb. Nach dem Preisauszeichnungsgesetz sind Preise einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstiger Abgaben und Zuschläge, das heißt als Bruttopreis, auszuzeichnen. Die Bruttopreisauszeichnungspflicht gilt seit Anfang 2006 auch für Luftfahrtsunternehmen durch eine Novellierung des Preisauszeichnungsgesetzes.

So warb Ryanair beispielsweise mit einem Preis zuzüglich Abgaben und Steuern für einen Flug Bratislava – Frankfurt von 3,99 Euro. Der Bruttopreis hingegen machte für diesen Flug auf Grund von Steuern und Abgaben 23,01 Euro aus. „Das ist fast das Sechsfache des beworbenen Nettopreises“, betont Repl. „Gerade bei den Kampfpreisen der Billigairlines werden Konsumenten über die Günstigkeit des Angebotes getäuscht.“, sagt Repl. Ryanair muss in Zukunft die Preise inklusive aller Zuschläge, Steuern, Flughafen-, Sicherheitsgebühren, Treibstoffzuschlägen und allfälligen Bearbeitungs- oder Ausstellungsgebühren angeben.

Die AK wird auch weiterhin Verstöße gegen die Bruttopreisauszeichnungspflicht verfolgen. Aktuell läuft auch ein Verfahren gegen Skyeurope. „Denn Konsumenten berauchen eine richtige Preisinformation, um richtige Kaufentscheidungen treffen zu können“, stellt Repl fest.

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