"Gammelfleisch-Verfahren"

"Gammelfleisch-Verfahren": NDR erwirkt einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat auf Antrag des

NDR mit einer am Donnerstag (7. Juni) getroffenen Eilentscheidung

dafür gesorgt, dass Fernsehteams bei der für den selben Tag

angesetzten Urteilsverkündung zum so genannten

"Gammelfleisch-Verfahren" im Landgericht Oldenburg Filmaufnahmen

machen dürfen. Der Vorsitzende Richter beim LG Oldenburg hatte zuvor

die Auffassung vertreten, dass die Richter und Schöffen der 2. Großen

Strafkammer des Landgerichts Oldenburg nicht gefilmt werden dürften.

Daraufhin legte der NDR am Mittwoch (6. Juni) in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde ein und beantragte den Erlass einer

einstweiligen Anordnung. Radio Bremen schloss sich der NDR Beschwerde

am 7. Juni an.

Das NDR Regionalmagazin "Niedersachsen 19.30" hatte sich bereits

zum Prozessauftakt am 17. Januar und für den Tag der Plädoyers am 30.

Mai darum bemüht, im Gerichtssaal zu filmen und aus dem Gerichtssaal

während der Sitzung – aber außerhalb der Hauptverhandlung – zu

berichten; dieses hatte der Vorsitzende Richter abgelehnt. Für die

Urteilsverkündung am 7. Juni hatte zunächst das NDR Studio Oldenburg,

dann die Fernsehleitung im NDR Landesfunkhaus Niedersachsen eine

Drehgenehmigung beantragt und dabei auch auf die Rechtsprechung des

Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung (März 2007)

hingewiesen. Doch auch diesen Antrag lehnte der Vorsitzende Richter

ab.

NDR Intendant Prof. Jobst Plog: "Das Bundesverfassungsgericht hat

eine wichtige Entscheidung im Interesse unserer Zuschauer getroffen.
Es hat festgestellt, dass die Rundfunkfreiheit, das Recht auf

Berichterstattung in Wort und Bild und das Informationsinteresse der

Öffentlichkeit im Zweifel über das Persönlichkeitsrecht von Richtern

und Schöffen zu stellen sind."

Marlis Fertmann, Programmbereichsleiterin Fernsehen im NDR

Landesfunkhaus Niedersachsen: "Der Prozess um den

Gammelfleisch-Skandal stößt auf großes öffentliches Interesse, dem

die Verweigerungshaltung des Oldenburger Richters auch nach

Auffassung des höchsten deutschen Gerichts nicht genügte." Der NDR

wird am Donnerstagabend in "Niedersachsen 19.30 das Magazin" und in

weiteren aktuellen Sendungen über die Verhandlung im

Gammelfleisch-Skandal berichten.

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2 Antworten auf „"Gammelfleisch-Verfahren"“

  1. Der aufgeklärte und mündige Konsument möchte eben gerne genau wissen, welche Art von Gammelfleisch er bekommt. Wichtig ist dabei, vor allem auf biologische Herkunft des Gammels zu achten!

  2. Der aufgeklärte und mündige Konsument möchte eben gerne genau wissen, welche Art von Gammelfleisch er bekommt. Wichtig ist dabei, vor allem auf biologische Herkunft des Gammels zu achten!

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