GastroSuisse begrüsst bezüglich Passivrauchschutz im Grundsatz die Beschlüsse der
Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) vom 31. Mai resp.
1. Juni 2007. Die Kommission verzichtet darauf, für die Umsetzung das Arbeitsgesetz
anzupassen. Damit folgt die SGK-N zu einem grossen Teil der Beurteilung von
GastroSuisse, den Spitzenverbänden der Wirtschaft (SAV, SGV) und auch von
hotelleriesuisse.
Neue Grundlage der Verhandlungen bildete ein Mini-Spezialgesetz, das GastroSuisse in die
Diskussion schon der zuständigen Subkommission einbrachte. Eine spezialgesetzliche
Regelung weist gegenüber einer Lösung über das Arbeitsgesetz entscheidende Vorteile auf:
• Sie ermöglicht eine für alle Gastronomieformen gültige nationale Lösung.
• Unterschiedliche kantonale Regelungen drängen sich nicht mehr auf.
• Bei Verletzung eines Rauchverbotes ist der Raucher verantwortlich.
GastroSuisse begrüsst die Tatsache, dass der Bundesrat nun in den kommenden Monaten
mögliche Regelungen für bediente Fumoirs prüft. Beispiel dafür könnte die Lösung im
Kanton Tessin sein, wo der Unternehmer einen Nachweis erbringen muss, dass die
gesetzlichen Bestimmungen im jeweiligen Fumoir eingehalten werden.
Im Interesse ihrer über 20’000 Mitgliederbetriebe und auch deren Gäste fordert GastroSuisse
weiterhin einen umfassenden, praktikablen und landesweit einheitlich geltenden
Passivrauchschutz.