Mit einem seit fünf Monaten abgelaufenen Reisepass
wollte ein ÖAMTC-Mitglied aus den Niederlanden retour nach Österreich
reisen. „Den aktuellen Reisebestimmungen zu Folge ist das auch
möglich“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Erika Kabourek. „Laut Homepage des
Außenministeriums als auch nach ÖAMTC-Recherchen darf der Reisepass
bei beiden Ländern fünf Jahre abgelaufen sein.“ Beim Check-in und bei
der Sicherheitskontrolle sah das das Personal noch genauso. Beim
Boarden hieß es dann aber: „No way“. „Unser Mitglied hatte zum Glück
einen gültigen Personalausweis mit, ansonsten hätte es nicht
einsteigen dürfen“, kritisiert Kabourek.
Die ÖAMTC-Touristik erinnert Reisende laufend, wie wichtig es ist,
sich im Vorfeld über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu
informieren. „Ärgerlich ist es dann, wenn Reisende dies tun, sich
Fluglinien dann aber über diese Bestimmungen hinwegsetzen. Von
steigenden Zahlen bei der Notpassausstellung hat wohl niemand der
Betroffenen etwas“, sagt die ÖAMTC-Touristikerin.
Die Vorgangsweise ist laut Club-Touristik mehr als problematisch,
handelt es sich dabei um keinen Einzelfall. Das Verhalten der
Fluglinien hat bereits dazu geführt, dass das Außenministerium
beispielsweise die Reiseinformationen für Italien adaptiert hat. Auf
der Homepage ist nun zu lesen: „Aufgrund von bilateralen und
multilateralen Abkommen können österreichische Staatsbürger
grundsätzlich auch mit einem maximal fünf Jahre abgelaufen Reisepass
einreisen. Da jedoch bei Einreisen am Luftweg nunmehr Passagieren mit
abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert wird, wäre ein
gültiger Reisepass oder Personalausweis zu benützen.“
Beim ÖAMTC wurden nun die Clubjuristen zwecks Intervention bei den
betroffenen Stellen eingeschaltet. Bis auf weiteres empfiehlt die
Clubtouristik deshalb, sich vor Flugreisen um gültige Dokumente zu
kümmern, um Stresssituationen zu vermeiden.
In diesem Zusammenhang weist die Touristik auch darauf hin, dass der
nationale Führerschein kein gültiges Reisedokument ist.