Wer im Urlaub weg fährt, sollte zu Hause gewissenhaft prüfen, ob alles versperrt und abgedreht ist, rät die AK. „Die Haushaltsversicherung schützt zwar vor Schäden im Alltag“, sagt AK Konsumentenschützer Thomas Eisenmenger, „aber sie zahlt nur Schäden, zu denen sie nach den Versicherungsbedingungen verpflichtet ist.“ Außerdem müsse die Prämie bezahlt sein, so Eisenmenger. Eine Haushaltsversicherung besteht generell aus einer Privat-Haftpflicht- und einer Sachversicherung für den Hausrat. Sie zahlt bei gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen, die an den Versicherten als Privatperson gestellt werden, sowie bei Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-, Einbruch- und Glasbruchschäden. In der Polizze steht genau, was die Sachversicherung abdeckt. Nicht versichert sind z.B. Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, oder Vandalismusschäden.
„Verlassen Sie sich aber nicht nur auf die Versicherung“, warnt Eisenmenger. Denn die Versicherung zahlt nichts, wenn Türen und Fenster nicht verschlossen wurden und es zu einem Einbruchsdiebstahl kam. Oder es wurde der Hauptwasserhahn nicht abgedreht und die Wohnung wurde für länger als 72 Stunden verlassen.
Wird eingebrochen, also hat sich jemand gewaltsam Zutritt verschafft, dann sind auch die Gegenstände, die dabei beschädigt oder zerstört wurden, versichert. Wieviel KonsumentInnen zurück bekommen, hängt von der Art der Wertgegenstände und der Aufbewahrungsart ab (zwischen 363,36 und 58.138,27 Euro). Beim einfachen Diebstahl, also wenn Sachen nur entwendet werden, beträgt die Entschädigungssumme 363, 56 Euro für Geld und Geldwerte und für den restlichen Wohnungsinhalt 1.453 Euro.
Wenn ein Schaden eintritt, sollte nach der ersten Schrecksekunde sofort die Versicherung benachrichtigt werden. Bei einem Einbruch, Raub oder Diebstahl sind die Sicherheitsbehörden zu verständigen. „Empfehlenswert ist, die Schadensmeldung an die Versicherung schriftlich und eingeschrieben zu schicken“, rät Eisenmenger.
Tipps der AK Konsumentenschützer
+ Erkennbare Abwesenheit lockt Einbrecher an: Bekannte, Freunde oder Nachbarn bitten, ab und zu die Wohnung zu besuchen.
+ Rechnungen von gekauften Gegenständen aufbewahren.
+ Verzeichnisse oder Fotos von Wertgegenständen anlegen.
+ Prüfen Sie, ob Ihre Haushaltsversicherung das Vandalismus-Risiko einschließt.
+ Zahlen Sie die Prämie termingerecht ein.
+ Prüfen Sie Ihre Deckungssumme.
+ Bringen Sie Wertgegenstände in einen Safe.
+ Verschließen Sie Türen, Fenster und alle Öffnungen, wenn Sie weg sind und drehen Sie den Hauptwasserhahn ab, wenn Sie die Wohnung länger als 72 Stunden verlassen.