Beliebter Beruf: 18.404 Koch-Azubis in 2006
Das Gastgewerbe in Deutschland hat im Jahr 2006 seine Ausbildungsleistung um beeindruckende 7,4 Prozent gesteigert, in der Gesamtwirtschaft liegt die Zuwachsrate bei 4,7 Prozent. Nach aktuellen Angaben des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BiBB) starteten bis 30. September letzten Jahres 46.409 junge Menschen eine Karriere in Hotellerie und Gastronomie – so viele, wie niemals zuvor, gab der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) am Mittwoch in Berlin bekannt. Damit haben die gastgewerblichen Unternehmer eine neue Rekordmarke gesetzt.
In der Beliebtheitsskala ganz oben rangiert weiterhin der Kochberuf. 18.404 Neuverträge, 1.249 Verträge mehr als 2005 (+7,3 Prozent), wurden 2006 abgeschlossen. Die größten prozentualen Zuwächse verzeichnet der Ausbildungsgang Fachmann/-frau für Systemgastronomie. Um 20,7 Prozent stieg in diesem Wachstumssegment die Zahl der neuen Azubis. Auch beim Angebot für praktisch veranlagte Schulabgänger ist das Gastgewerbe ganz vorne mit dabei. 480 junge Menschen mehr als in 2005 (+11,5 Prozent) entschieden sich für die zweijährige Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe. Gastgewerbliche Ausbildungsbetriebe bieten damit auch Jugendlichen, die es auf dem Ausbildungsmarkt schwerer haben, einen vollwertigen dualen Einstieg in einen Beruf mit Aufstiegschancen.
„Der Ausbildungspakt wirkt. Trotz weiterhin angespannter Ertragslage vieler Betriebe nehmen Hoteliers und Gastronomen ihre Verantwortung für den Nachwuchs ernst. Ich bin stolz auf unsere Branche“, würdigt Ernst Fischer, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), das Engagement der Betriebe.
„Die Zahlen belegen deutlich, was Unternehmer zu leisten vermögen. Es ist sogar noch mehr drin. Bis zu 2.000 zusätzliche Ausbildungsplätze wären machbar, wenn das Jugendarbeitsschutzgesetz endlich an die betrieblichen Realitäten angepasst würde“, fordert Fischer die Politik zum Handeln auf. Der DEHOGA Bundesverband kämpft daher seit langem für eine Heraufsetzung der Nachtruhezeit von 22 Uhr auf mindestens 23 Uhr.