Vom Gewürz Zimt und damit hergestellten Lebensmitteln wie Zimtsternen oder Tee geht keine Gefahr für den Menschen aus. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin irrt, wenn es vor Zimt warnt und Verzehrsmengen für Zimtsterne vorschreibt. Das BfR steht mit seiner Meinung gegenüber Zimt weltweit ziemlich alleine da, betont Sven-David Müller-Nothmann vom Zentrum für Ernährungskommunikation und Gesundheitspublizistik. Nicht nur, dass die Food and Drug Administration Zimt mit dem GRAS-Status bewertet, was bedeutet, dass Zimt gesundheitlich unbedenklich ist, sondern darüber hinaus widerspricht die kritische Auseinandersetzung mit der Toxikologie des Gewürzes sowie dem Zimtinhaltsstoff Cumarin den BfR-Wissenschaftlern.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat 2004 festgestellt, dass Cumarin nicht krebserregend ist, und die zugeführte Menge liegt nicht oberhalb der Duldbarkeitsgrenze. Auf Europäischer Ebene ist nach wie vor geplant, die Mengenbegrenzung für Cumarin aus der Aromenverordnung zu streichen. Zimt ist ohnehin kein Bestandteil der Verordnung, da es ein Gewürz ist.
Auch die Cumarinbewertung stellt das BfR nicht wirklich richtig dar, denn an der Toxizität von mit Zimt aufnehmbaren Cumarinmengen gibt es extreme Zweifel. Es liegen keine Daten über die Bioverfügbarkeit von Cumarin aus Zimt vor. Zudem ist nicht bekannt, welche Cumarine in Zimt enthalten sind.
Scheinbar werfen hier Wissenschaftler diese Gruppe chemisch unterschiedlicher Stoffe in einen Topf, was die Pharmakologie und die Toxikologie anbelangt. Dabei ist das Gemeinsame eigentlich nur das chemische Fluoreszenz-Verhalten. Da die toxikologische Bewertung an isoliertem Cumarin vorgenommen wurde und nicht an im Zimt enthaltenem Cumarin, sind Matrixeffekte und antagonistische Wirkungen durch andere Zimtinhaltsstoffe unberücksichtigt geblieben. Das ist so, als vergleiche man Vitamin C mit Zitronen.
In einer 2005 in der Fachzeitschrift Food and Chemical Toxicology publizierten Arbeit kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass von Cumarin keine relevante Toxizität für den Menschen ausgeht. Die Autoren berichten, dass für Cumarin aus Lebensmitteln noch nie eine unerwünschte Reaktion beobachtet wurde. Über die Haut aufgenommenes Cumarin hat keine Toxizität.
Wieso Behörden in Deutschland trotzdem vor Shampoo mit Zimt warnen, ist nicht nachvollziehbar. Die Autoren betonen, dass bei Menschen nach Cumarin-Zufuhr über die Nahrung keine Lebernebenwirkungen berichtet wurden und dass selbst nach Anwendung klinischer Dosen über längere Zeiträume keine Toxizität beobachtet wurde.
Falsch sind die Aussagen des BfR zu Zimt-Kapseln, die Diabetiker zur natürlichen Regulation des Blutzuckers einnehmen. Das Institut verlautbart, dass solche Produkte nicht als Diätetikum verkehrsfähig sind und die Werbeaussagen nicht rechtens seien.
Das Landgericht Bielefeld hat jetzt ein solches Präparat als diätetisches Lebensmittel bestätigt. Eine Vielzahl von Studien, die in angesehenen Fachzeitschriften publiziert wurden, zeigt die blutzuckersenkende Wirkung von Zimt. Die Cumarinbelastung durch Produkte mit wässrigem Zimtextrakt sind so gering, dass wahrscheinlich noch nicht mal das BfR davor warnen würde.
Die dortigen Wissenschaftler und die „Verbraucherschützer“ von Foodwatch müssen sich vor der erdrückenden Datenlast der Kritik stellen und die Warnungen relativieren, fordert Zimt-Buchautor Müller-Nothmann. Jetzt sind zudem Warnungen vor Zimt-Tee laut geworden. Davor muss jedoch niemand Angst haben, da Cumarin nicht wasserlöslich, sondern fettlöslich ist. Aber vielleicht essen ja Wissenschaftler in Berlin den Teebeutel oder das Teenetz und bestreichen es zuvor mit Butter oder tunken es in Öl.
Die amtliche Außenhandelsstatistik 2005 zeigt, bezogen auf den Zimt-Im- und Export, einen Verbrauch für Deutschland von 2.718 Tonnen. Das entspricht einem jährlichen Zimtverbrauch von 33 Gramm pro Bundesbürger, und daraus ergibt sich eine ungefährliche Cumarinmenge von 100 Milligramm im Jahr oder 0,27 Milligramm täglich. Nur wer die Cassia-Zimt-Aufnahme um mehr als das Achtzehnfache steigert, käme in den Bereich der vom BfR als maximal vertretbar gehaltenen Menge. Das macht die Diskussion um Zimt lächerlich, denn 18,5 mal 33 Gramm Zimt bedeutet eine Jahresaufnahme von 610 Gramm Zimt. Merkwürdig ist, dass das BfR anstatt Cassia-Zimt Ceylon-Zimt empfiehlt, denn auch den Wissenschaftlern sollte bekannt sein, dass Ceylon Zimt viel weniger zimttypisch schmeckt und kein gleichwertiger Ersatz ist, kritisiert Müller-Nothmann die Behörde. Bedenklich ist, dass Ceylon-Zimt auf Sri Lanka traditionell geschwefelt wird und die Verwendung in Deutschland deshalb unzulässig wäre. Da weltweit keinerlei Daten vorliegen, die eine Gesundheitsgefährdung durch Zimt-Genuss in welcher Form und Menge auch immer nachweisen, ist die Warnung vor dem Gewürz nicht gerechtfertig und somit ist es „freizusprechen“, betont Sven-David Müller-Nothmann abschließend.