Am Dienstag hatte die Verbraucherschutzminister- konferenz (VSMK) das Bundesverbraucher- schutzministerium aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für ein bundesweit einheitliches Modell der Hygiene-Ampel zu schaffen. Dort verwies man auf die Uneinigkeit der Länder. Das Hin und Her muss ein Ende haben: Verbraucher wollen die Ampel.
„Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer fordern zwar eine einheitliche Hygiene-Ampel, aber ihre Wirtschaftsminister lehnen eine gesetzlich verbindliche Kennzeichnung ab“, kritisiert vzbv-Vorstand Gerd Billen. Gestern hatte die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) das Bundesverbraucherschutzministerium aufgefordert, eine Rechtsgrundlage für ein bundesweit einheitliches Modell der Hygiene-Ampel zu schaffen. Dort verwies man auf die Uneinigkeit der Länder.
Das Verbraucherinteresse ist da
Billen bekräftigt das Verbraucherinteresse an einer einheitlichen Lösung: „Obwohl die von den Wirtschaftsministern durchgesetzte Freiwilligkeit für die Länder für die Verbraucher unbefriedigend ist, sollte ein Rechtsrahmen für ein einheitliches Modell ein erster Schritt zu einer verbindlichen Regelung sein, die dann in Zukunft klare Verhältnisse für alle Verbraucher schafft.“
Die Ampel im Internet und am Eingang gastronomischer Betriebe soll Verbraucher mittels der Farben Grün, Gelb und Rot über die Hygiene informieren. Das System soll zunächst für die Gastronomie eingeführt und dann auf andere Lebensmittelunternehmen ausgeweitet werden. Im Vorfeld war keine Einigkeit zwischen Verbraucherschutzministern und Wirtschaftsministern der Länder für eine verbindliche Regelung zustande gekommen, nun sollte ein Kompromiss gefunden werden.