Im Jahr 2011 haben 97 Lebensmittelkontrolleure in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes 24.057 Betriebe kontrolliert. In mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe (54 %) erfolgten Beanstandungen, die bestimmte Maßnahmen wie Ordnungsverfügungen, Bußgelder oder Strafverfahren nach sich zogen. „Diese Zahlen zeigen, wie wichtig die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure im Land ist“, so Verbraucherschutzministerin Anita Tack (Linke) heute anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure Berlin-Brandenburg e.V. „Eine zuverlässige Futtermittel- und Lebensmittelkontrolle ist wichtig für Gesundheit und Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger.“
Die Lebensmittelkontrolleure leisten mit Ihrer täglichen Arbeit vor Ort einen wesentlichen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Sie sind ständig unterwegs, entnehmen Proben und kontrollieren risikoorientiert in Lebensmittel be- und verarbeitenden Betrieben sowie in Einrichtungen des Handels. „Die Aufgaben und Anforderungen der amtlichen Lebensmittelkontrolle sind in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Ihre Aufgabe erfordert großen Sachverstand und ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit“, würdigte Tack die Arbeit der Lebensmittelkontrolleure in Brandenburg.
Der Verband der Lebensmittelkontrolleure setzt sich für die fachliche Weiterbildung seiner Mitglieder ein und fördert den Erfahrungsaustausch in fachlichen und berufsständischen Belangen. „So feiern wir heute nicht nur, sondern führen auch unsere jährliche Pflichtweiterbildung durch. Neben den 116 eigenen Mitgliedern aus Berlin und Brandenburg erwarten wir auch Lebensmittelkontrolleure aus anderen Bundesländern“, erklärte Jana Weiser, Vorsitzende des Verbandes.
Mit Blick auf die zunehmend industriell geprägte Lebensmittelproduktion sowie die Zentralisierung und Globalisierung von Produktionsstandorten wies Tack auf ständig steigenden Qualifikations- und Fortbildungsbedarf hin. Die Bundesregierung habe dies erkannt und einen Entwurf für eine neue Lebensmittelkontrolleur-Verordnung vorgelegt, die von Brandenburg unterstützt wird.
Gleichzeitig kritisierte Tack die neue Lebensmittelprobenehmerverordnung der Bundesregierung: „Eine Trennung der Lebensmittelkontrolle von der Probennahme lehnen wir ab. Wir brauchen keine Kontrolleure ‚zweiter Klasse’. Risikoorientierte Betriebskontrolle und risikoorientierte Probenahme sind miteinander verknüpft und gehören in eine Hand.“
Tack erinnerte an den Dioxin-Skandal und das Ehec-Geschehen im vergangenen Jahr und die daraus gezogenen Konsequenzen für die Lebensmittelüberwachung. So wurde beispielsweise die Meldepflicht eingeführt. Danach sind u.a. Lebensmittelunternehmer verpflichtet, ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über den Gehalt an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in Lebensmitteln – vor allem Dioxinen – den zuständigen Behörden zu melden. Zukünftig fließen sowohl die Daten der amtlichen Lebensmittelüberwachung als auch Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Wirtschaft in einen gemeinsamen Datenpool. „So kann eine hohe Aktualität und bessere Transparenz der Untersuchungsergebnisse erzielt werden. Probleme können früher erkannt und Gegenmaßnahmen schneller eingeleitet werden“, so die Ministerin.
Auch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse ist ein wichtiger Punkt, um den Verbrauchern transparente Informationen über die Qualität der Gaststätte oder des Lebensmittelgeschäftes zu geben und verloren gegangenes Vertrauen wieder aufzubauen.