Sicherer Umgang mit Lebensmitteln

Vorsicht bei der Verarbeitung von rohen Eiern, Mayonnaisen, Geflügel­produkten und Grillfleisch ist besonders bei sommerlich warmen Tempe­raturen angebracht. „Wenn Salate, rohe Fleisch- und Fischwaren oder die cremige Nachspeise zu lange in der Hitze stehen, können schon wenige Bissen gehörig auf den Magen schlagen“, warnt die Verbrau­cherzentrale NRW. Krankheitserreger wie Salmonellen, Listerien oder andere Mikroorganismen machen sich breit, wenn Grillwürstchen, Kartoffelsalat, Tiramisu und Co. unsachgemäß zubereitet und gelagert werden. Besonders bei älteren Menschen oder bei Personen mit einem geschwächten Immunsystem können verdorbene Speisen gehörig auf Magen und Darm schlagen. Gesundheitliche Komplikationen sind nicht ausgeschlossen. Aber auch Kinder und Schwangere reagieren empfind­lich. Damit Grillen, Gartenfeste oder Essgenuss auf dem Balkon keinen üblen Nachgeschmack hinterlassen, sollten ein paar einfache Tipps zum Umgang mit kulinarischen Köstlichkeiten beachtet werden:

  • Problematische Lebensmittel: Bei unsachgemäßem Umgang sind Fleisch, Wurst, Geflügel, Eierspeisen, Milchprodukte und Räucherfisch optimale Nährböden für Mikroorganismen. Keime können aber auch über pflanzliche Lebensmittel – zum Beispiel Nüsse, Sprossen oder Schnittsalate – übertragen werden. Vor allem rohe oder unzureichend gegarte Fleisch- und Geflügel­gerichte, Mett- und Tartarbrötchen, Feinkostsalate und Speisen mit rohen Eiern – etwa Tiramisu oder Zabaione – reagieren auf warme Temperaturen übel. Ältere Menschen, kleine Kinder, Schwangere und immungeschwächte Personen sollten Speisen mit rohen Eiern oder Mayonnaise jedoch meiden.

  • Einkauf und Lagerung: Bei leicht verderblichen Lebensmitteln darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Das heißt, diese Produkte sollten beim Einkaufen rasch in die Kühltasche und zu Hause sofort in den Kühlschrank oder ins Gefrierfach wandern. Empfindliche Lebensmittel – wie Hackfleisch – bei maximal zwei Grad Celsius im Kühlschrank lagern und zügig verbrauchen. Rohe, nicht erhitzte Lebensmittel müssen immer getrennt von bereits zubereiteten Speisen – am besten in verschließbaren Boxen – aufbewahrt werden.

  • Zubereitung: Tiefgefrorenes Fleisch, Fisch oder Geflügel im Kühlschrank oder auf einem Sieb auftauen, jedoch nie in der Auftaubrühe liegen lassen. Denn diese ist ein Nährboden für Keime. Auch darauf achten, dass kein Auftauwasser auf ver­zehrfertige Lebensmittel – zum Beispiel Salat – tropft. Fleisch, Hackfleisch, Geflügel, frische Bratwurst und Fisch müssen gründlich durchgebraten bzw. durchgegart werden, bis das Fleisch innen nicht mehr rot bzw. roh ist. Beim Grillen ist vor allem darauf zu achten, dass kein Fett in die Glut tropft und verbrennt. Verkohlte Stellen an gegrilltem Fleisch, Gemüse und Obst dürfen nicht mitgegessen werden. Speisen mit rohen Eiern oder Mayonnaise sowie kalte Gerichte gehören nach der Zube­reitung sofort für höchstens 24 Stunden in den Kühlschrank. Obst und Gemüse sollten wegen möglicher Pestizidbelastung unter fließend warmem Wasser abgespült werden.

  • Küchen- und Arbeitsmittelhygiene: Vor der Zubereitung von Speisen – vor allem beim Hantieren mit rohem Fleisch oder Geflügel ist Händewaschen – auch zwischen einzelnen Arbeits­gängen – oberstes Gebot! Arbeitsflächen und alle Utensilien, die mit Fleisch, Fisch, Geflügel und rohen Eiern in Berührung waren, sofort nach dem Benutzen mit heißem Wasser und Spülmittel reinigen. Lappen, Spülbürste und Küchenschwamm regelmäßig wechseln oder Putzhilfen kaufen, die sich bei 60 Grad waschen lassen.

Weitere Informationen zu Schadstoffen wie Schimmel und Acrylamid in Lebensmittel und zur richtigen Hygiene bei der Zubereitung von Speisen enthält das Faltblatt „Essen – mit Sicherheit“, das kostenlos in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich ist.

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