10.000 Ferienwohnungen ohne ausreichende Kontrollen

10.000 Ferienwohnungen ohne ausreichende Kontrollen

DEHOGA Berlin sieht mangelnden Verbraucherschutz und Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen – Berliner Senat ändert nun Gesetzeslage

Mehr als 10.000 Unterkünfte, in denen jährlich mindestens 1,5 Millionen Touristen nächtigen, unterliegen bisher keinerlei Kontrollen durch die Behörden. Nun hat der Berliner Senat der Forderung des Hotel- und Gaststättenverbandes Berlin e.V. (DEHOGA Berlin) nach stärkeren Kontrollen entsprochen. „Es geht uns vor allem um den Schutz der Verbraucher und darum, das gute Image der Berliner Hotellerie zu erhalten. Wir können es uns nicht leisten, dass einzelne Anbieter die Gesetzeslage ausnutzen und Gästen unzumutbare Übernachtungsbedingungen bieten. Damit steht der Ruf der ganzen Stadt auf dem Spiel“, führt Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Berlin, aus.

Die Gesetzeslücken bestehen bisher insbesondere bei so genannten Sonderwohnformen, womit vor allem Ferienwohnungen gemeint sind. Inzwischen gibt es immer mehr Anbieter, die bis zu 100 Ferienwohnungen verteilt auf mehrere Gebäude professionell vermarkten. Gerade diese nutzen in völlig unzulässiger Art und Weise rechtliche „Schlupflöcher“ auf Kosten der Verbraucher. Sie verletzen Grundstandards in Bezug auf die Sicherheit, den Brandschutz und Hygiene.

Bei stichprobenartigen und unangekündigten Kontrollen wurden in jeder dritten Wohnung zum Beispiel starker Schimmelpilzbefall, ungesicherte Steckdosen, freiliegende Elektrokabel sowie mangelhafte Feuerlöscher oder fehlende Fluchtwegpläne festgestellt. Auch eine Meldepflicht der Besucher existiert hier nicht.

Die fehlende Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheitsstandards gefährdet nicht nur die Gäste, die in den „Graubereich-Herbergen“ wohnen, sondern häufig auch die übrigen Bewohner der betroffenen Mehrfamilienhäuser.

Durch die ungleiche Behandlung von Angeboten, die letztlich das Gleiche anbieten – seien es Hotels oder Ferienwohnungen – erfolgt zudem eine grobe Verzerrung des Wettbewerbs. Wenden Hotelbetriebe oder Pensionen erhebliche Kosten auf, um Sicherheits- und sonstige Auflagen einzuhalten, können Anbieter im Graubereich durch Nutzung rechtlicher „Schlupflöcher“ diese Ausgaben vermeiden und so mit geringeren Kosten in den Markt gehen.

Boarding Houses, Apartments und Übernachtungsarten, die nicht dem konventionellen Hotelangebot entsprechen, sind weitverbreitete Realität und spiegeln die Wünsche des Verbrauchers wider. Professionelle Angebote von Übernachtungsmöglichkeiten, welche in ihrem Angebot dem von klassischen Hotels und Pensionen in kaum etwas nachstehen, müssen jedoch auch verpflichtet sein, die gleichen Bedingungen wie die Hotellerie zu erfüllen. An dieser Stelle war der Senat gefordert, seiner behördlichen Kontrollfunktion angemessen nachzukommen.

Das ist nun auf den Weg gebracht: Bis Mitte kommenden Jahres, so die Zusage von Bürgermeisterin und Senatorin für Stadtentwicklung Ingeborg Junge-Reiher, wird der entscheidende Passus in der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen der Situation angepasst und entsprechend geändert.

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