Hygiene-TÜV für Lebensmittelbetriebe

Mit gutem Gefühl essen

Hygiene-TÜV für Lebensmittelbetriebe

Gammelfleisch, altes, ranziges Frittierfett oder halbverwelkter Salat. So etwas möchte keiner auf dem Teller haben. Woher weiß man aber, dass der kleine Imbiss um die Ecke oder der gemütliche Italiener einwandfreie Lebensmittel anbietet? Seit Januar 2009 beispielsweise an einem lachenden Smiley im Berliner Bezirk Pankow. Dieser Smiley weist auf überdurchschnittliche Qualitäts- und Hygienestandards hin und zwar beim Bäcker, Fleischer, Imbiss oder im Restaurant. Das Pankower Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt bietet allen Lebensmittelbetrieben die Teilnahme an diesem Smiley-System an. Um sich von der Überwachungsbehörde bewerten zu lassen, müssen Lebensmittelbetriebe zuvor freiwillig eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnen, in der sie sich mit den Prüfkriterien der unangemeldeten Kontrollen einverstanden erklären. Werden mindestens 90 Prozent der Kriterien des Bewertungsbogens bei der amtlichen Kontrolle erreicht, wird der Betrieb mit einem Smiley-Logo und einer Urkunde ausgezeichnet und zudem in einer öffentlich zugänglichen Positivliste genannt. Schwarze Schafe, gegen die mindestens eine Ordnungswidrigkeit verhängt wurde, werden in einer ebenfalls öffentlich zugänglichen Negativliste aufgeführt.
Nach drei Monaten zog die Berliner Behörde eine erste Zwischenbilanz – mit wenig erfreulichem Ergebnis. Bereits 30 begutachtete Betriebe fielen negativ auf. Beanstandungen waren vor allem die mangelnde Grundhygiene, unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln und mangelnde bzw. verschlissene Gerätschaften. Lediglich sieben Betriebe konnten mit überdurchschnittlicher Qualität und Sauberkeit glänzen und wurden mit einem Smiley ausgezeichnet.
Rechtliche Grundlage für diese Form der öffentlichen Bewertung ist das Verbraucherinformationsgesetz vom Mai 2008. Die Veröffentlichung von negativ aufgefallenen Betrieben wird allerdings vom Verband der Lebensmittelkontrolleure abgelehnt, da aufgrund fehlenden Kontrollpersonals die Möglichkeit der zeitnahen Nachkontrolle nicht gewährleistet werden könne.
Vorbild für das Smiley-System ist das bereits seit 2001 in Dänemark eingeführte Smiley-Labelsystem. Es ist im dortigen Lebensmittelgesetz verankert und gilt verpflichtend für alle ca. 46.000 Verkaufsstellen, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben. Dagegen ist die Teilnahme hierzulande noch freiwillig und völlig kostenfrei. Über eine verpflichtende Teilnahme wird derzeit diskutiert.

aid, Anette Reck

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